25-10-2019, 11:01
Der Verzicht auf Verfahrenskostenhilfe erhöht nicht deine Erfolgschancen, sondern zerstört dir die kostenlose juristische Vorprüfung deiner Erfolgsaussichten. Du bezahlst dann Geld dafür, dass du weniger bekommst.
Aus dem Ehegattenunterhalt kommt man nicht raus, indem man einfach auf einen schlecht bezahlten Job wechselt. Die dargelegten Gründe müssen sich entweder auf §1579 BGB beziehen, also in der Sphäre des Berechtigten liegen oder auf §1581 BGB, also deine Sphäre und deine Leistungsfähigkeit.
Wenn du mit weniger Einkommen argumentierst, gehört zu der Beurteilung des "weniger" die Kenntnis des Unterschieds zwischen vorher und jetzt und eine sehr gute Begründung, warum vorher viel und jetzt wenig. Ansonsten wird dir unterstellt, du hättest einen guten Job einfach so hingeworfen um dich arm zu machen und so dem Ehegattenunterhalt zu entkommen. Leider kommt man auf diese Weise nicht aus dem Unterhalt raus. Ich wundere mich allerdings, dass dir dein Anwalt da nicht schon entsprechend geraten hat, den Aufwand mit der VKH hätte man sich sparen können. War ja klar, dass es bereits an der mangelnden Auskunft scheitert.
Kannst ja selber mal recherchieren. Unter https://dejure.org/dienste/lex/BGB/1581/1.html sind ein gutes halbes tausend Entscheidungen aufgelistet.
Aus dem Ehegattenunterhalt kommt man nicht raus, indem man einfach auf einen schlecht bezahlten Job wechselt. Die dargelegten Gründe müssen sich entweder auf §1579 BGB beziehen, also in der Sphäre des Berechtigten liegen oder auf §1581 BGB, also deine Sphäre und deine Leistungsfähigkeit.
Wenn du mit weniger Einkommen argumentierst, gehört zu der Beurteilung des "weniger" die Kenntnis des Unterschieds zwischen vorher und jetzt und eine sehr gute Begründung, warum vorher viel und jetzt wenig. Ansonsten wird dir unterstellt, du hättest einen guten Job einfach so hingeworfen um dich arm zu machen und so dem Ehegattenunterhalt zu entkommen. Leider kommt man auf diese Weise nicht aus dem Unterhalt raus. Ich wundere mich allerdings, dass dir dein Anwalt da nicht schon entsprechend geraten hat, den Aufwand mit der VKH hätte man sich sparen können. War ja klar, dass es bereits an der mangelnden Auskunft scheitert.
Kannst ja selber mal recherchieren. Unter https://dejure.org/dienste/lex/BGB/1581/1.html sind ein gutes halbes tausend Entscheidungen aufgelistet.