12-11-2019, 19:26
Kurze Frage, da mir die Suche keine relevanten Ergebnisse brachte.
Bisher wurde ohne Titel Unterhalt entsprechend der Einkommensgruppe 10 bezahlt. Aufgrund von Teilzeit wurde das Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen reduziert auf einen Wert im Rahmen der Einkommensgruppe 7. Bleibt es bei Unterhalt entsprechend der Vollzeittätigkeit oder kann hier der Kindesunterhalt entsprechend des tatsächlichen Nettoeinkommens abgesenkt werden?
VG
Windsack
Bisher wurde ohne Titel Unterhalt entsprechend der Einkommensgruppe 10 bezahlt. Aufgrund von Teilzeit wurde das Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen reduziert auf einen Wert im Rahmen der Einkommensgruppe 7. Bleibt es bei Unterhalt entsprechend der Vollzeittätigkeit oder kann hier der Kindesunterhalt entsprechend des tatsächlichen Nettoeinkommens abgesenkt werden?
VG
Windsack