12-11-2019, 19:45
Da kein Titel besteht, kann die Unterhaltszahlung jederzeit gesenkt werden. Ich würde aber mit einer Senkung noch etwas warten und versuchen, das im Konsens zu machen. Wenn die Unterhaltsempfängerin damit nicht zufrieden ist, wird sie klagen. Relevant ist dann das Einkommen der letzten 12 Monate, also grösstenteils noch das Vollzeiteinkommen. Man kann zwar argumentieren, dass hier in Zukunft weniger Einkommen zur Verfügung steht, aber wenn möglich sollte man das umschiffen.