14-11-2019, 15:59
An faulen Tricks herrscht wie schon oben gesagt kein Mangel, die Juristen schlagen die tatsächlichen Rechnungen gemäss Einkommen einfach tot. Rechnungen, die sie selber in der Düsseldorfer Tabelle als Gesetz behandeln, wenn sie zugunsten der Unterhaltskassierer ausfallen. Aus dem Unterhaltsrecht heraus ist das nicht begründbar. Selbst für Mangelfälle ist dem BVerfG vor ein paar Jahren die Hutschnur geplatzt und es gab drei Entscheidungen dicht hinereinander, die fiktives Einkommen ablehnten.
Der häufigste Trick ist wie gesagt, einfach einen "angemessenen Unterhalt" zu erfinden und damit den "Unterhalt" in §1603 Abs. 1 inflationär auszuweiten. Unterhalt wird damit zu einer beliebig aufblasbaren Zahl. Diese berobten Lügen brechen natürlich vielen Pflichtigen das Genick, dann gibts halt gar nichts mehr. Der Hammer ist, diese Lügen verweigern dem Pflichtigen sogar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und der freien Berufswahl (Art. 12 GG). Obwohl kein Mangelfall existiert, Unterhalt bezahlt wird, Kinder sind durch den Pflichtigen voll versorgt!
Hier ein Beispiel für diesen Bockmist: Oberlandesgericht Brandenburg am 10. Dezember 2014 (AZ: 13 UF 25/12) Volltext: https://openjur.de/u/755658.html
Da wird von Absprachen gefaselt, an die sich der Mann nicht gehalten haben soll. Die Begründung ist auch sonst ein mieser Witz, steht im krassen Widerspruch zu §1603 BGB. Roben dürfen alles.
Der häufigste Trick ist wie gesagt, einfach einen "angemessenen Unterhalt" zu erfinden und damit den "Unterhalt" in §1603 Abs. 1 inflationär auszuweiten. Unterhalt wird damit zu einer beliebig aufblasbaren Zahl. Diese berobten Lügen brechen natürlich vielen Pflichtigen das Genick, dann gibts halt gar nichts mehr. Der Hammer ist, diese Lügen verweigern dem Pflichtigen sogar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und der freien Berufswahl (Art. 12 GG). Obwohl kein Mangelfall existiert, Unterhalt bezahlt wird, Kinder sind durch den Pflichtigen voll versorgt!
Hier ein Beispiel für diesen Bockmist: Oberlandesgericht Brandenburg am 10. Dezember 2014 (AZ: 13 UF 25/12) Volltext: https://openjur.de/u/755658.html
Da wird von Absprachen gefaselt, an die sich der Mann nicht gehalten haben soll. Die Begründung ist auch sonst ein mieser Witz, steht im krassen Widerspruch zu §1603 BGB. Roben dürfen alles.