15-11-2019, 01:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-11-2019, 01:10 von Vater Morgana.)
(14-11-2019, 22:46)IPAD3000 schrieb: Anwältin XY hat bereits den B-Schein abgerechnet, lehnt Mandatsweiterführung nun abTja. Da hat dich eine Mutterbeschützerin äußerst professionell ins Leere laufen lassen. Es sind halt nicht nur Anwältinnen, sondern eben auch Frauen... Weder meine Schwestern, noch meine Freundin, geschweige denn meine Mutter wären bereit, meine Ex so hassen, wie sie es verdient hätte. Frauen sind einfach grundsätzlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Wieso das so ist, weiß jede Frau anscheinend ganz genau. Und wenn Du mit dem Ziel, deine Ex zur Rechenschaft zu ziehen, zu einer AnwältIN gehst, brauchst Du dich über diesen Verlauf nicht zu wundern. Ich habe es zweimal versucht, bei der ersten konnte man "alte Emanze" kilometerweit riechen, was wenigstens den Vorteil hatte, dass das Vorspiel ausgereicht hat um einvernehmlich unsere Inkompatibilitäten festzustellen und das Mandat gar nicht erst zustande kam; die Zweite hat mich dann auch einen Beratungsschein und 150 € gekostet, nur um mich nach dem Erstberatungsgespräch anzurufen und mir sinngemäß zu empfehlen, die Füße still zu halten.
Tja, und solange wir zu ihnen rennen wegen diesem - sorry - Gedöns unserer Exen, halten sie ihre Machenschaften für einen ehrbaren Beruf. Ich nehme keine Anwältin und keine Therapeutin mehr, die nicht authentisch rüberkommt, wenn sie mir die Begriffe "Misandrie" und "gynozentrische Gesellschaft" erklären darf. Denn so eine weiß nicht, womit wir es zu tun haben.
VM