15-11-2019, 10:57
Andere Frage:
Da meine Anwältin hinsichtlich weiterer Akteneinsicht ihr Mandat nunmehr niedergelegt hat, wäre es interessant zu erfahren, ob mir im Falle einer erfolgreichen Täterermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Kenntnis gemacht wird, denn vermutlich werde ich mangels öffentlichen Interesses wie üblich sicher auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen werden. Bekomme ich also den Namen des Täters?
Da meine Anwältin hinsichtlich weiterer Akteneinsicht ihr Mandat nunmehr niedergelegt hat, wäre es interessant zu erfahren, ob mir im Falle einer erfolgreichen Täterermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Kenntnis gemacht wird, denn vermutlich werde ich mangels öffentlichen Interesses wie üblich sicher auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen werden. Bekomme ich also den Namen des Täters?