15-11-2019, 16:37
Habe vor zwei Jahren 80,-€ für einen HHer Rechtsanwalt bezahlt, der online mit Akteneinsicht wirbt und Dir die Akte dann als PDF zusendet.
Das kann ich nur empfehlen.
Erhält man als Geschädigter in einem Strafverfahren Kenntnis von erfolgreicher Täterermittlung (z.b. durch Anruf beim Ermittler ein- bis zwei Monate nach Ermittlungsbeginn - ja, man muss sich selber bemühen!),
empfiehlt es sich, beim Ermittlungsbeamten der Polizei persönlich vorstellig zu werden und unbedingt einen "Strafantrag für alle in Frage kommenden Delikte" gegen den Täter zu stellen.
Auf dem Formular steht der Tätername.
Hintergrund:
Der Antragsteller muss Kenntnis erhalten, gegen wen er überhaupt diesen Antrag stellt.
Mitunter spart man sich so das Geld für die Akteneinsicht.
Das kann ich nur empfehlen.
Erhält man als Geschädigter in einem Strafverfahren Kenntnis von erfolgreicher Täterermittlung (z.b. durch Anruf beim Ermittler ein- bis zwei Monate nach Ermittlungsbeginn - ja, man muss sich selber bemühen!),
empfiehlt es sich, beim Ermittlungsbeamten der Polizei persönlich vorstellig zu werden und unbedingt einen "Strafantrag für alle in Frage kommenden Delikte" gegen den Täter zu stellen.
Auf dem Formular steht der Tätername.
Hintergrund:
Der Antragsteller muss Kenntnis erhalten, gegen wen er überhaupt diesen Antrag stellt.
Mitunter spart man sich so das Geld für die Akteneinsicht.