16-11-2019, 15:07
(15-11-2019, 13:17)p__ schrieb: Wenn du schon weisst, dass die Ex die Beschuldigte ist, erübrigt sich die Frage nach dem Namen des Täters.
Wissen und beweisen sind zwei paar Schuh. Daher erfolgte Strafanzeige gegen unbekannt, nun scheint die Staatsanwaltschaft endlich bereit per Verfügung die Daten des Verursachers von der Plattform anzufordern. Dumm ist die Ex nicht, Gewissensbisse sind ihr fremd, von daher wird sie sicherlich die Verleumdung nicht über ihr eigenes Profil ins Netz gestellt haben.