22-11-2019, 12:25
(21-11-2019, 19:00)Austriake schrieb:(19-11-2019, 11:14)Lullaby schrieb:Austriake schrieb:Stattdessen würde ich an dem Thema 60:40 Betreuung bei vollem Kindesunterhalt arbeiten.
Hallo Austriake,
auch wenn das jetzt off-topic ist: Hast du hier konkrete Vorschläge/Handlungsempfehlungen? Mir wurde ein Wechselmodell abgelehnt, aber 40% Umgang eingeräumt mit der Folge dass ich trotzdem vollen KU zu zahlen habe. Ich habe keine Ahnung was ich daran ändern könnte.
Grüße
Lullaby
Hallo Lullaby,
ist der Kindesunterhalt tituliert?
Wenn nicht, der Ex vorschlagen die Höhe des Kindesunterhalts anzupassen. Wenn schon tituliert, dann wirds schwieriger, weil nicht mehr so einfach abänderbar.
Vermutlich wird deine Ex da herumzicken wollen, beim Geld werden die verbiestert und unzugänglich. Andererseits kann dir nicht abverlangt werden, dein ganzes Leben um den Umgang mit dem Kind herum aufzubauen - Arbeitszeiten, Urlaub, Wochenenden etc.pp. Auch Du hat ein Recht darauf, deinen Terminkalender nach deinen Bedürfnissen zu gestalten. Es gibt für dich keine Verpflichtung, am Tag X oder Tag Y für die Exe als Babysitter bereitzustehen. Mann kann ja auch mal was anderes vorhaben....
Hallo,
ja der Kindesunterhalt wurde durch einen gerichtlichen Beschluss ("Im Namen des Volkes") tituliert auf 1XX% vom Mindestunterhalt.
Gespräche mit KM sind unnötig, sie will nur noch mehr Geld. Obwohl ich ausreichend Umgang habe, ist es dennoch keine befriedigende Situation und offenbar auswegslos an der Ungerechtigkeit was den Unterhalt angeht irgendwas zu drehen. Ich habe vor Gericht vorgerechnet, dass ich (Kindesunterhalt+Betreuung) ca. 170% des Kindesbedarfes decke, die Mutti nur ca. 60% (Betreuung). Ich bin also ca. dreimal so viel belastete wie die Mutti. Hat keinen interessiert.
Grüße
Lullaby