@ Othmar,
bei solchen Sachen wie Sozialversicherungsbetrug hat Mann in der Regel nur einen Schuss im Lauf, und der muss sitzen.
Gerichtsverwertbare Beweise sind oft noch nicht genug, um eine Frau dranzukriegen. Da brauchts schon noch etwas mehr.
Ich gehe davon aus, dass die Exe gegenüber dem Gericht (vorsätzlich!) unwahre Angaben macht. Die stehen dann nachher im Protokoll; bessere Beweise gibt es nicht. Dann wird die Staatsanwaltschaft in die Spur geschickt.
Wenn ich jetzt Strafanträge stellen würde, mit weniger stichhaltigen Beweisen, würde die Staatsanwaltschaft wenig bis nichts machen, also auch nicht selbst ermitteln. Entweder man schmeißt denen die Beweise auf die Füße, oder die tun gar nichts. Maximal einen Strafbefehl nach §153 StPO über ein paar Euro, fertig. Nächste Akte.....
Deshalb wird in meinem Fall zum richtigen Zeitpunkt geschossen.
Mit dem §1579 BGB Verwirkung habe ich so meine Erfahrungen gesammelt - kann man vergessen. Wenn die Exe nicht mit dem Messer auf dich losgeht, passiert da überhaupt gar nichts.
Ein fiktives Einkommen kann der Richter mir gerne andichten - es ist aber keins da. Und pfändungsfest bin ich seit Jahren, da ist nichts mehr zu holen bei mir. Zur Erinnerung: in der Zeit meines Auslandsaufenthaltes wurde Unterhalt bezahlt, treu und brav und pünktlich. Über Verwandte, aber es wurde bezahlt. Und die Abänderungsklage zielt ja auf die Zukunft, also nützt es der Wahrheitsfindung wenig zu reden über Geld, das ich früher irgendwann mal irgendwo verdient habe. Und aus diesem Einkommen meinen Verpflichtungen nachgekommen bin......
bei solchen Sachen wie Sozialversicherungsbetrug hat Mann in der Regel nur einen Schuss im Lauf, und der muss sitzen.
Gerichtsverwertbare Beweise sind oft noch nicht genug, um eine Frau dranzukriegen. Da brauchts schon noch etwas mehr.
Ich gehe davon aus, dass die Exe gegenüber dem Gericht (vorsätzlich!) unwahre Angaben macht. Die stehen dann nachher im Protokoll; bessere Beweise gibt es nicht. Dann wird die Staatsanwaltschaft in die Spur geschickt.
Wenn ich jetzt Strafanträge stellen würde, mit weniger stichhaltigen Beweisen, würde die Staatsanwaltschaft wenig bis nichts machen, also auch nicht selbst ermitteln. Entweder man schmeißt denen die Beweise auf die Füße, oder die tun gar nichts. Maximal einen Strafbefehl nach §153 StPO über ein paar Euro, fertig. Nächste Akte.....
Deshalb wird in meinem Fall zum richtigen Zeitpunkt geschossen.
Mit dem §1579 BGB Verwirkung habe ich so meine Erfahrungen gesammelt - kann man vergessen. Wenn die Exe nicht mit dem Messer auf dich losgeht, passiert da überhaupt gar nichts.
Ein fiktives Einkommen kann der Richter mir gerne andichten - es ist aber keins da. Und pfändungsfest bin ich seit Jahren, da ist nichts mehr zu holen bei mir. Zur Erinnerung: in der Zeit meines Auslandsaufenthaltes wurde Unterhalt bezahlt, treu und brav und pünktlich. Über Verwandte, aber es wurde bezahlt. Und die Abänderungsklage zielt ja auf die Zukunft, also nützt es der Wahrheitsfindung wenig zu reden über Geld, das ich früher irgendwann mal irgendwo verdient habe. Und aus diesem Einkommen meinen Verpflichtungen nachgekommen bin......
Bibel, Jesus Sirach 8.1