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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#40
Gut, gut, dann hoffe ich mal, dass der e i n e Schuss sitzt. Ich meine, wir unterschätzen viel zu sehr, was passiert, wenn wir so eine Geschichte richtig breit streuen. Also, wenn du a l l e Mitarbeitenden vom Sozialamt, Jobcenter, Amtsgericht mit einem Schreiben beehrst, und gleichzeitig was der Presse zukommen lässt, so nach dem Motto "Mutmasslicher Sozialbetrug und nichts passiert. Weil es ist ja eine Frau." Ich glaube schon, dass es dann ungemütlich werden würde für die Exe.

Ich verstehe es so: Wenn du ein fiktives Einkommen angedichtet bekommst, können sie keine Änderung der Verhältnisse feststellen bzw. sagen sie dann einfach, dass sich die Verhältnisse ja gar nicht geändert hätten. Vielleicht - ich kenne mich überhaupt nicht aus - macht so eine Abänderungsklage in drei Jahren viel mehr Sinn. Dann kannst du die Verhältnisse der letzten drei Jahre angeben, und dann können sie es abändern.
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RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - von Othmar - 29-11-2019, 16:22
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28

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