Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt
#5
Hallo,
ich bins mal wieder, wollte kein neues Thema aufmachen...

Nachdem alles soweit geklärt war, wollte man unbedingt von mir eine Unterhaltsurkunde, also bin ich zum Notar und hab die gleiche erstellen lassen wie damals schon akzeptiert, fester betrag und auf 2 jahre begrenzt... gestern schreiben bekommen, akzeptieren sie so nicht o_O

Dort tauchen unter anderem sowas auf:

Zitat:Ihr Kind hat einen Anspruch auf eine dynamische und unbefristete Unterhaltsurkunde gemäß §1612a Abs I. BGB

Ich hab mir natürlich den Paragraphen durchgelesen, da steht weder was von dynmaisch noch von unbefristet... eigentlich steht da auch nicht dass man eine Urkunde erstellen muss aber das ist mir ja eh egal, da ich immer pünktlich zahle.

Desweiteren steht da sowas (in meinen Augen) lächerliches:
Zitat:Dies ergibt nach derzeitiger Rechtslage folgende Zahlbeträge:
Ab 01.01.2020 - 466,00 € ./. 102,00 € = 364,00 €
Ab 01.01.2021 - 477,00 € ./. 102,00 € = 375,00 €
Ab 01.04.2021 - 559,00 € ./. 102,00 € = 457,00 €

Mal davon abgesehen dass die Düsseldorfer keine Rechtslage sondern lediglich Richtwerte abbildet, finde ich es amüsant dass Sie die Zahlen von 2020 und 2021 schon kennen obwohl das noch gar nicht beschlossen wurde... Zumal Sie das Kindergeld, welches auch 2021 erhöht wird nicht berücksichtigt hat... Ja immer im Sinne der Mutter rechnen, schon klar.

Dann natürlich noch:
Zitat:Sollten wir bis zum gesetzten Termin keine Abänderungsurkunde von Ihnen erhalten haben, werden wir den Unterhalt ab 01.01.2020 gerichtlich festsetzen lassen.
Meint ihr die ziehen das durch? Sie hat ja einen Titel der nach 24 Monaten abläuft... und wenn die Beträge feststehen könnte Sie im Fall der Fälle halt ein paar Euro weniger "Pfänden". Ich sehe hier das irgendwie in keinem Verhältnis...


Könnt ihr vielleicht was dazu sagen?

Und wenn das alles so stimmt, muss der Titel wirklich unbefristet sein oder darf ich ihn wenigstens bis zum vollendetem 17 Lebensjahr beschränken? Danach ist das Jugendamt ja nicht mehr zuständig?!

Müssen die mir den "falschen" Titel aushändigen bzw. macht es einen Unterschied?

Vielen lieben Dank und schönen Sonntag euch allen.

bye
Tobi
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt - von tobi1983 - 01-12-2019, 17:22

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stationäre Unterbringung durch Jugendamt Asltaw 14 6.334 30-11-2022, 20:14
Letzter Beitrag: Asltaw
  Androhung von Anzeige durch Jugendamt ultrafant 23 27.507 09-04-2016, 21:57
Letzter Beitrag: raid
  festsetzung unterhalt kriependorf 20 14.806 29-11-2012, 00:49
Letzter Beitrag: Dzombo
  Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt Globalisierte 5 5.304 09-06-2012, 03:33
Letzter Beitrag: Globalisierte

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste