01-12-2019, 17:22
Hallo,
ich bins mal wieder, wollte kein neues Thema aufmachen...
Nachdem alles soweit geklärt war, wollte man unbedingt von mir eine Unterhaltsurkunde, also bin ich zum Notar und hab die gleiche erstellen lassen wie damals schon akzeptiert, fester betrag und auf 2 jahre begrenzt... gestern schreiben bekommen, akzeptieren sie so nicht o_O
Dort tauchen unter anderem sowas auf:
Ich hab mir natürlich den Paragraphen durchgelesen, da steht weder was von dynmaisch noch von unbefristet... eigentlich steht da auch nicht dass man eine Urkunde erstellen muss aber das ist mir ja eh egal, da ich immer pünktlich zahle.
Desweiteren steht da sowas (in meinen Augen) lächerliches:
Mal davon abgesehen dass die Düsseldorfer keine Rechtslage sondern lediglich Richtwerte abbildet, finde ich es amüsant dass Sie die Zahlen von 2020 und 2021 schon kennen obwohl das noch gar nicht beschlossen wurde... Zumal Sie das Kindergeld, welches auch 2021 erhöht wird nicht berücksichtigt hat... Ja immer im Sinne der Mutter rechnen, schon klar.
Dann natürlich noch:
Könnt ihr vielleicht was dazu sagen?
Und wenn das alles so stimmt, muss der Titel wirklich unbefristet sein oder darf ich ihn wenigstens bis zum vollendetem 17 Lebensjahr beschränken? Danach ist das Jugendamt ja nicht mehr zuständig?!
Müssen die mir den "falschen" Titel aushändigen bzw. macht es einen Unterschied?
Vielen lieben Dank und schönen Sonntag euch allen.
bye
Tobi
ich bins mal wieder, wollte kein neues Thema aufmachen...
Nachdem alles soweit geklärt war, wollte man unbedingt von mir eine Unterhaltsurkunde, also bin ich zum Notar und hab die gleiche erstellen lassen wie damals schon akzeptiert, fester betrag und auf 2 jahre begrenzt... gestern schreiben bekommen, akzeptieren sie so nicht o_O
Dort tauchen unter anderem sowas auf:
Zitat:Ihr Kind hat einen Anspruch auf eine dynamische und unbefristete Unterhaltsurkunde gemäß §1612a Abs I. BGB
Ich hab mir natürlich den Paragraphen durchgelesen, da steht weder was von dynmaisch noch von unbefristet... eigentlich steht da auch nicht dass man eine Urkunde erstellen muss aber das ist mir ja eh egal, da ich immer pünktlich zahle.
Desweiteren steht da sowas (in meinen Augen) lächerliches:
Zitat:Dies ergibt nach derzeitiger Rechtslage folgende Zahlbeträge:
Ab 01.01.2020 - 466,00 € ./. 102,00 € = 364,00 €
Ab 01.01.2021 - 477,00 € ./. 102,00 € = 375,00 €
Ab 01.04.2021 - 559,00 € ./. 102,00 € = 457,00 €
Mal davon abgesehen dass die Düsseldorfer keine Rechtslage sondern lediglich Richtwerte abbildet, finde ich es amüsant dass Sie die Zahlen von 2020 und 2021 schon kennen obwohl das noch gar nicht beschlossen wurde... Zumal Sie das Kindergeld, welches auch 2021 erhöht wird nicht berücksichtigt hat... Ja immer im Sinne der Mutter rechnen, schon klar.
Dann natürlich noch:
Zitat:Sollten wir bis zum gesetzten Termin keine Abänderungsurkunde von Ihnen erhalten haben, werden wir den Unterhalt ab 01.01.2020 gerichtlich festsetzen lassen.Meint ihr die ziehen das durch? Sie hat ja einen Titel der nach 24 Monaten abläuft... und wenn die Beträge feststehen könnte Sie im Fall der Fälle halt ein paar Euro weniger "Pfänden". Ich sehe hier das irgendwie in keinem Verhältnis...
Könnt ihr vielleicht was dazu sagen?
Und wenn das alles so stimmt, muss der Titel wirklich unbefristet sein oder darf ich ihn wenigstens bis zum vollendetem 17 Lebensjahr beschränken? Danach ist das Jugendamt ja nicht mehr zuständig?!
Müssen die mir den "falschen" Titel aushändigen bzw. macht es einen Unterschied?
Vielen lieben Dank und schönen Sonntag euch allen.
bye
Tobi