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Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt
#6
Die Rechtssprechung sagt: Unterhalt muss tituliert werden. Es gibt einen Anspruch auf einen dynamischen und unbefristeten Titel. Als Pflichiger versucht man dann zu handeln und gerade so viel zuzugestehen, dass denen der Aufwand für ein Gerichtsverfahren zu gross ist und der Effekt zu klein. Hat man gute Gründe für eine Befristung (z.B. ein befristetes Arbeitsverhältnis), hat man eine gewisse Chance, mit einer Titelbefristung durchzukommen.

Würden die heute nochmal was von mir wollen, würde ich gerne einen Titel unterzeichnen. Über 5000 EUR Unterhalt pro Monat. Wenn man eh schon pleite ist, kann man auch Spass und Kosten produzieren.
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RE: Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt - von p__ - 01-12-2019, 19:43

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