01-12-2019, 20:51
(01-12-2019, 17:22)tobi1983 schrieb: Und wenn das alles so stimmt, muss der Titel wirklich unbefristet sein oder darf ich ihn wenigstens bis zum vollendetem 17 Lebensjahr beschränken? Danach ist das Jugendamt ja nicht mehr zuständig?!
Wie schon geschrieben wurde: laut Rechtssprechung hat das Kind Anspruch auf einen dynamischen, unbefristeten Titel bis zum 18. Geburtstag. Das heißt, Du kannst befristeten, allerdings nur bis zum vollendeten 18. (nicht 17.) Lebensjahr.