02-12-2019, 00:22
Eine weitere Frage an die Community:
Ich habe ein zweijähriges Kind und bin - es dürfte nicht verwundern - von dessen Kindesmutter seit ungefähr 1,5 Jahren getrennt.
Ein gemeinsames Sorgerecht liegt leider NICHT vor!
Wir Eltern haben eine NICHT gerichtlich vereinbarte Umgangsregelung, die zumindest bislang von beiden Seiten eingehalten wird.
Allerdings weigert sich die KM andere Personen zu akzeptieren, welche das Kind bei ihr abholen könnten/zu ihr zurückbringen könnten.
So weigert sie sich das Kind durch meine Eltern abholen zu lassen, obwohl sie diese seit viele Jahren kennt und eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihnen hat(te).
Es steht auch ausser Frage, dass der Enkel und die Großeltern ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis zueinander haben.
Meine neue Partnerin, zu der mein Kind nun auch seit beinahe 1,5 Jahren ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis hat, wird ebenfalls nicht als Abhol- & Bringperson akzeptiert.
1.) Ist die KM als alleinige Sorgeberechtigte befugt darüber zu entscheiden, wer die “Übergabe” vollzieht?
2.) Könnte ich im Fall der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts eigenständig bestimmen, wer das Kind abholen/wieder bringen kann?
3.) Falls das mit dem Sorgerecht nichts zu tun hat, wäre es dann möglich im Rahmen einer gerichtlich vereinbarten Umgangsregelung festzulegen, wer außer mir das Kind abholen/wieder bringen kann?
Ich habe ein zweijähriges Kind und bin - es dürfte nicht verwundern - von dessen Kindesmutter seit ungefähr 1,5 Jahren getrennt.
Ein gemeinsames Sorgerecht liegt leider NICHT vor!
Wir Eltern haben eine NICHT gerichtlich vereinbarte Umgangsregelung, die zumindest bislang von beiden Seiten eingehalten wird.
Allerdings weigert sich die KM andere Personen zu akzeptieren, welche das Kind bei ihr abholen könnten/zu ihr zurückbringen könnten.
So weigert sie sich das Kind durch meine Eltern abholen zu lassen, obwohl sie diese seit viele Jahren kennt und eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihnen hat(te).
Es steht auch ausser Frage, dass der Enkel und die Großeltern ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis zueinander haben.
Meine neue Partnerin, zu der mein Kind nun auch seit beinahe 1,5 Jahren ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis hat, wird ebenfalls nicht als Abhol- & Bringperson akzeptiert.
1.) Ist die KM als alleinige Sorgeberechtigte befugt darüber zu entscheiden, wer die “Übergabe” vollzieht?
2.) Könnte ich im Fall der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts eigenständig bestimmen, wer das Kind abholen/wieder bringen kann?
3.) Falls das mit dem Sorgerecht nichts zu tun hat, wäre es dann möglich im Rahmen einer gerichtlich vereinbarten Umgangsregelung festzulegen, wer außer mir das Kind abholen/wieder bringen kann?