(02-12-2019, 10:44)Austriake schrieb: Wenn Du sonst keinen Kontakt zu Mutter und Kind hast, musst du alle zwei Jahre Auskunft verlangen.Und bei wem soll ich die verlangen?! Beim Jugendamt?! Habe ich Rechtsanspruch darauf?
(02-12-2019, 10:44)Austriake schrieb: Von daher würde ich eine Befristung nicht länger machen als bis zum 14. Geburtstag. Und immer schön Auskunft verlangen, alle zwei Jahre...Das ist vor dem 18ten Lebensjahr und werden die nicht akzeptieren, das sind blöde Tussen... beim alten Jugendamt war alles noch gut :/
Vorallem verstehe ich den Sinn des Titels nicht wirklich, ich hab noch nie eine Zahlung verpasst oder zu wenig gezahlt... meine Güte -.-