Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt
#10
(02-12-2019, 10:44)Austriake schrieb: Wenn Du sonst keinen Kontakt zu Mutter und Kind hast, musst du alle zwei Jahre Auskunft verlangen.
Und bei wem soll ich die verlangen?! Beim Jugendamt?! Habe ich Rechtsanspruch darauf?

(02-12-2019, 10:44)Austriake schrieb: Von daher würde ich eine Befristung nicht länger machen als bis zum 14. Geburtstag. Und immer schön Auskunft verlangen, alle zwei Jahre...
Das ist vor dem 18ten Lebensjahr und werden die nicht akzeptieren, das sind blöde Tussen... beim alten Jugendamt war alles noch gut :/
Vorallem verstehe ich den Sinn des Titels nicht wirklich, ich hab noch nie eine Zahlung verpasst oder zu wenig gezahlt... meine Güte -.-
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt - von tobi1983 - 02-12-2019, 14:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Stationäre Unterbringung durch Jugendamt Asltaw 14 6.323 30-11-2022, 20:14
Letzter Beitrag: Asltaw
  Androhung von Anzeige durch Jugendamt ultrafant 23 27.472 09-04-2016, 21:57
Letzter Beitrag: raid
  festsetzung unterhalt kriependorf 20 14.772 29-11-2012, 00:49
Letzter Beitrag: Dzombo
  Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt Globalisierte 5 5.278 09-06-2012, 03:33
Letzter Beitrag: Globalisierte

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste