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Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt
#12
(02-12-2019, 14:27)p__ schrieb: §1605 BGB. Bei Minderjährigen ist der Vetretungsberechtigte zu fragen.
Und wer ist das in dem Fall? Die Beistandschaft? Weil von der Mutter habe ich nichts, weder Adresse noch Telefonnummer... ist eigentlich lächerlich. Ich bezahle für ein Kind und weiß gar nichts -.-
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RE: Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt - von tobi1983 - 02-12-2019, 14:29

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