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Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt
#15
Das mit der Befristung zum 14. Geburtstag kannst du doch leicht begründen - die Mutter teilt dir weder ihren noch den Aufenthaltsort des Kindes mit; du weißt gar nicht ob das Kind überhaupt noch lebt.
Und da du sehr wahrscheinlich weder in die schulische noch in die berufliche Ausbildung deines Kindes mit einbezogen werden wirst, willst du ab dem 14. Lebensjahr wissen, was das Kind eigentlich macht. Und wenn es eine Lehre anfängt und selbst Einkünfte hat, willst du das wissen, du hast da ein Recht drauf.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt - von Austriake - 02-12-2019, 15:47

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