02-12-2019, 20:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2019, 20:19 von Alles-durch.)
Ich wohne in einer größeren Stadt und habe dem Oberbürgermeister einen offenen Brief geschrieben - so habe ich das zumindest bezeichnet. Inhaltlich ist das ein Gesprächsprotokoll. Ich habe dem auch die Fotos dran gehangen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde würden die meiner Meinung nach intern weg bügeln. Ebenso die Strafanzeige. Die habe ja mit der frei gestaltbaren Beratungspflicht vordergründig etwas unternommen und das Gespräch war unter 4 Augen. Das wird dann alles unter Missverständnis abgehackt.
Ich überlege den offenen Brief in den Presseverteiler zu geben. Ggf. sollte ich aber erstmal 1-2 Wochen abwarten, wie der Oberbürgermeister reagiert. Was denkt Ihr?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde würden die meiner Meinung nach intern weg bügeln. Ebenso die Strafanzeige. Die habe ja mit der frei gestaltbaren Beratungspflicht vordergründig etwas unternommen und das Gespräch war unter 4 Augen. Das wird dann alles unter Missverständnis abgehackt.
Ich überlege den offenen Brief in den Presseverteiler zu geben. Ggf. sollte ich aber erstmal 1-2 Wochen abwarten, wie der Oberbürgermeister reagiert. Was denkt Ihr?