Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen?
#7
Da hast du ja noch einiges vor dir. Was vor Gericht entschieden wird, ist eine Sache, die mütterliche Kreativität bei der Sabotage der Beziehung zwischen dir und deinem Sohn eine andere. Du wirst vor Gericht wenigstens den Richter kennenlernen und schnell wissen, ob weitere Versuche über das Gericht von vornherein sinnlos sind. Meistens kriegt man immer denselben Richter. Stecke nicht zu viel Zeit in die Sache, entweder der erste Gerichtsversuch bewirkt etwas oder nicht. Wenn nicht, werden auch weitere Versuche nichts mehr bewirken. Dann ist es besser, keine Energie mehr zu investieren.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen? - von p__ - 04-12-2019, 12:11

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ordnungsmittel wegen verschobenen Umgangsterminen Anton 19 6.441 08-10-2021, 11:09
Letzter Beitrag: kay
  Ich darf mein Kind immer weniger sehn JT80 20 12.214 04-11-2019, 19:32
Letzter Beitrag: kay
  Weis nicht wo mein Kind übernachtet Kämpfer 41 36.155 13-07-2014, 16:38
Letzter Beitrag: the notorious iglu
  Welche Staatsbürgerschaft hat mein Kind? ausgewanderter 5 7.812 04-04-2013, 17:01
Letzter Beitrag: Leutnant Dino

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste