13-12-2019, 22:40
Bist Du Dir sicher p_?
Seit 3 Jahre findet der Umgang am Mittwoch statt. Jetzt sagt der Umgangspfleger das mit einer Begründung ab, ich müsse mit dem Jugendamt reden. Das darf der nicht. Der Umgangspfleger muss das bei Gericht beantragen - notfalls per EA. Oder sehe ich das falsch?
"Über den Umgang entscheiden die Eltern, wenn diese sich nicht einigen können hat das Gericht selbst eine konkrete und vollständige Regelung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch dem Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Entscheidung über den Umgang und seine Ausgestaltung nicht durch das Gericht auf Dritte, überantwortet werden darf."(Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 17.06.2009, Az.: 1 BvR 467/09, Ziff. 34)
Seit 3 Jahre findet der Umgang am Mittwoch statt. Jetzt sagt der Umgangspfleger das mit einer Begründung ab, ich müsse mit dem Jugendamt reden. Das darf der nicht. Der Umgangspfleger muss das bei Gericht beantragen - notfalls per EA. Oder sehe ich das falsch?
"Über den Umgang entscheiden die Eltern, wenn diese sich nicht einigen können hat das Gericht selbst eine konkrete und vollständige Regelung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch dem Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Entscheidung über den Umgang und seine Ausgestaltung nicht durch das Gericht auf Dritte, überantwortet werden darf."(Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 17.06.2009, Az.: 1 BvR 467/09, Ziff. 34)