16-12-2019, 18:45
Blicke bei der Schilderung nicht ganz durch. Eventuelle Steuervorteile egal warum sind jedenfalls Einkommen, aus dem Unterhalt bezahlt werden muss. Einige dieser Vorteile können aber an anderer Stelle geltend gemacht werden, z.B Fahrtkosten zur Arbeit als berufsbedingte Aufwendungen. Welcher Zeitraum für die Berechnung des Einkommens relevant ist, ist eigentlich eine Einzelfallentscheidung. In der Praxis hat ein Richter weder Ahnung noch Lust, von den drei Jahren bei Selbständigen oder einem Jahr bei Nichtselbständigen abzuweichen. Ausser, eine Ex flüstert ihm ins Ohr, Abweichungen würden viel höheren Unterhalt bringen.