21-12-2019, 00:03
(20-12-2019, 23:48)Alles-durch schrieb: Der Umgangspfleger hat einen Umgangsausschluss angeordnet. Das ist erstmal Fakt.
Der ist kein Richter, der hat ueberhaupt nichts anzuordnen oder gibt es einen Gerichtsbeschluss dass der das darf?
(20-12-2019, 23:48)Alles-durch schrieb: Das Dritte was ich hier gelernt habe, ist dass für das Kind die Tür offen bleiben sollte. Auch dieses Angebot ist vorhanden und meine Tochter hat alle Möglichkeiten. Mit 7 Jahren ist sie auch so weit. Ich werde auch dem Umgangspfleger noch schreiben, dass die Türen offen sind.
Was soll das denn noch bringen? Ich wuerde da jetzt ueberhaupt nichts mehr machen ausser "zufaellig" das Kind treffen und dann erstmal eine Auszeit nehmen um runterzukommen....
Keine Ahnung was "Suedeuropa" fuer Dich ist, falls es Suedspanien ist, gib Bescheid, dann treffen wir uns mal auf ein Bier. Oder Zwei.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!