21-12-2019, 22:08
(21-12-2019, 00:24)Alles-durch schrieb: Im neuen Beschluss stand dann drin, "es ist bekannt, dass der Vater schlecht über die Mutter redet....und wenn der Umganspfleger das rausfindet, dann soll er den Umgang aussetzen".
Das ist aber was komplett anderes als das was lt Dir dann wirklich im Beschluss steht:
Alles-durch schrieb:"Weiterhin soll der Umgangspfleger als neutrale Instanz prüfen, ob der Umgang dem Kindeswohl entspricht.
Ich hoffe Du merkst den Unterschied! Der hat ueberhaupt keine Befugnis irgendwas auszusetzen, der soll pruefen (und ev. entsprechend ans Gericht berichten). Solang keine Gefahr fuer das Kind besteht, kann nur der Richter den Umgang aussetzen.
Natuerlich solltest Du vermeiden dass es wieder vor Gericht geht und sich der Umgangspfleger dafuert einsetzt dass der Umgang ausgesetzt wird. Wie hier schon geschrieben, "abkuehlen" und auf andere Gedanken kommen ist erstmal angesagt. Danach siehst Du weiter.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!