Falls ich Euch mit meiner Geschichte langweile - immer raus damit.
Ansonsten: dieser Tage hat die oben erwähnte Güteverhandlung stattgefunden. Exe hat sich entschuldigen lassen und nur ihre Anwältin geschickt. Die war aber erkennbar unmotiviert und lustlos (weil bei meiner Exe wirklich nichts mehr zu holen ist!) und erklärte gleich zu Beginn der Güteverhandlung, daß sie eigentlich nur für den Staat hier sitze. Die Exe lebt (angeblich!) von der Grundsicherung, und wenn ich als Antragsteller mich durchsetze und keinen nachehelichen Unterhalt mehr leisten würde, dann würde eben das Sozialamt mehr leisten müssen.
Aber das nur zum Vorgeplänkel.
Am Wichtigsten war der eigentliche Verlauf. Ich hatte ja erwartet, dass sowohl die Gegenseite als auch das Gericht (der Richter ist schon lange kein Richter mehr, sondern Partei. Wir kennen uns nun lange genug) auf den rückliegenden fünf Jahren meines "Verschwindens" herumreiten würden und die versteckten Millionen suchen wollten. Haben sie auch ein bißchen versucht, sind aber letztlich an meinem stoischen Schweigen zerschellt. Hier ein wichtiger Hinweis an alle, die in ähnlicher Situation sind: der Richter zitierte aus einem Urteil des OLG Hamburg aus 2015. Demnach ist es so, dass der Unterhaltsberechtigte vorzutragen hat, worauf seine Forderung nach Unterhalt resp. Leistungsfähigkeit beruht. Der Unterhaltspflichtige muss hierzu Stellung nehmen und Auskunft erteilen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Zu beweisen, dass die Angaben des Unterhaltspflichtigen unvollständig, falsch oder sonstwas sind, ist aber Aufgabe des Unterhaltsbegehrenden! Das Familiengericht betreibt keine Amtsermittlungen!
Zum Verständnis: Frau will Unterhalt, Mann legt Lohnabrechung vor und beweist, dass er nicht leistungsfähig ist. Dass der Mann darüber hinaus im Knie der Toilette ein Diamantensäckchen versteckt hat oder zwanzig Millionen Dollar liegen hat auf einem Konto auf den Cayman Islands - das muss die Unterhaltsbegehrende beweisen! Das Gericht selbst betreibt hier keine Ermittlungen. Das ist nur in Strafprozessen der Fall, bei Scheidungs- und Unterhaltssachen handelt es sich um Zivilprozesse nach BGB.
In meinem Termin wurde hin und her erörtert, befragt und geantwortet. Ich habe eisern geschwiegen zu den vergangenen fünf Jahren, die gegnerische Anwältin war ganz offenkundig angepißt weil ich sie 2016 bezüglich ihrer versuchten Abänderungsklage ausgetrickst hatte. Dass ich mich durch allerlei Tricksereien vor allzu grossem Schaden bewahrt hatte, und dass mein Auslandsaufenthalt nicht so wirklich weit weg im Ausland stattgefunden hatte, wussten alle im Saal - alleine, es nützte ihnen nichts. Wäre ich so naiv gewesen und hätte wirklich meine Verhältnisse offengelegt hätte man mich geschlachtet und ausgeweidet - so aber blieb es bei Mutmaßungen und Spekulationen.
Die Erörterungen konzentrierten sich dann auf einen Punkt, den ich zuvor eher als nebensächlich betrachtet hatte: nämlich die Frage, warum ich aus dem Bezug von ALG 1 (in einer Höhe, nach der ich leistungsfähig war) gewechselt bin in ein Arbeitsverhältnis, bei dem ich weniger als den Selbstbehalt verdiene. Anspruch auf ALG 1 hätte ich nämlich noch elf Monate lang gehabt, und insofern war mir schuldhaftes Verringern meiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anzulasten - interessanter Aspekt, nicht wahr? Ich hätte arbeitslos bleiben sollen, damit die Exe noch ein paar Monate länger weniger Grundsicherung und mehr Unterhalt kassieren kann. Wobei ich meinen Job ohnehin nur mit einer Eingliederungsbeihilfe der Arbeitsagentur bekommen habe. Und ich ohnehin noch etwas mehr als ein Jahr Rentenbeiträge brauche, um mit 63 in Rente gehen zu können. Ich hätte so oder so nicht abwarten können, ob ich nach Ende des ALG 1-Bezugs direkt anschliessend so einen Job finde wie ich ihn jetzt habe - in den Bezug von ALG 2 überzugehen wäre nicht dienlich gewesen, da aus ALG 2 keine Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden.
Um diese Frage drehte sich dann die Verhandlung. Ist das Aufgeben von ALG 1 zu Lasten der Unterhaltsberechtigten nun ein unterhaltsrechtlich schuldhaftes Verhalten oder nicht? Meine Argumentation: ich habe zunächst meine eigenen Interessen wahrzunehmen, hier eine versicherungspflichtige Beschäftigung zur Sicherstellung meiner Altersversorgung. Diese Eigeninteressen gehen den Interessen einer Unterhaltsberechtigten vor. Am Ende wäre ich im ALG 2-Bezug und in Altersarmut gelandet, damit Exe ein paar Monate weniger Grundsicherung vom Amt beanspruchen muss....
Nachdem die Zeit fortgeschritten war, raffte sich der Richter zu einem Vergleichsvorschlag auf. Da ich meinen ALG 1 - Bezug zum Nachteil der Unterhaltsberechtigten aufgegeben und durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung (mit Einkommen unter Selbstbehalt) ersetzt habe, solle ich für die Hälfte des fraglichen Zeitraums, also sechs Monte, noch den nachehelichen Unterhalt wie zuvor leisten. Und dann endet meine nacheheliche Unterhaltspflicht. Nach kurzer Beraung mit meiner Anwältin habe ich dem Gericht die Annahme des Vergleichs zugesagt mit der Bedingung, dass die Unterhaltspflicht auch in Fällen von Notlagen u.ä. für alle Zeiten beendet ist (mir war schon klar, dass ich damit das Sozialamt nicht außen vor habe, aber die kommen ohnehin).
Und dann kam die Überraschung: die Gegenseite, also Exen-Anwältin, hat diesen Vergleichsvorschlag abgelehnt! Obwohl sie, wie sie eingangs sagte, ohnehin nur für den Staat/Sozialkasse da sitzen würde und die Exe keinen Nutzen mehr habe von meinen Unterhaltszahlungen wegen Bezug von Grundsicherung etc. pp. Wieso lehnt sie dann ab, wenn es doch sowieso wurscht ist? Ach ja, sie wollte dann noch zur Bedingung machen, dass ich alle sechs Monate Auskunft über Einkünfte und Vermögen zu erteilen hätte.....
Nachdem der Vergleich also an der Blödheit der Gegenseite gescheitert war, wird das Gericht bis Mitte Februar eine Entscheidung verkünden.
Ansonsten: dieser Tage hat die oben erwähnte Güteverhandlung stattgefunden. Exe hat sich entschuldigen lassen und nur ihre Anwältin geschickt. Die war aber erkennbar unmotiviert und lustlos (weil bei meiner Exe wirklich nichts mehr zu holen ist!) und erklärte gleich zu Beginn der Güteverhandlung, daß sie eigentlich nur für den Staat hier sitze. Die Exe lebt (angeblich!) von der Grundsicherung, und wenn ich als Antragsteller mich durchsetze und keinen nachehelichen Unterhalt mehr leisten würde, dann würde eben das Sozialamt mehr leisten müssen.
Aber das nur zum Vorgeplänkel.
Am Wichtigsten war der eigentliche Verlauf. Ich hatte ja erwartet, dass sowohl die Gegenseite als auch das Gericht (der Richter ist schon lange kein Richter mehr, sondern Partei. Wir kennen uns nun lange genug) auf den rückliegenden fünf Jahren meines "Verschwindens" herumreiten würden und die versteckten Millionen suchen wollten. Haben sie auch ein bißchen versucht, sind aber letztlich an meinem stoischen Schweigen zerschellt. Hier ein wichtiger Hinweis an alle, die in ähnlicher Situation sind: der Richter zitierte aus einem Urteil des OLG Hamburg aus 2015. Demnach ist es so, dass der Unterhaltsberechtigte vorzutragen hat, worauf seine Forderung nach Unterhalt resp. Leistungsfähigkeit beruht. Der Unterhaltspflichtige muss hierzu Stellung nehmen und Auskunft erteilen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Zu beweisen, dass die Angaben des Unterhaltspflichtigen unvollständig, falsch oder sonstwas sind, ist aber Aufgabe des Unterhaltsbegehrenden! Das Familiengericht betreibt keine Amtsermittlungen!
Zum Verständnis: Frau will Unterhalt, Mann legt Lohnabrechung vor und beweist, dass er nicht leistungsfähig ist. Dass der Mann darüber hinaus im Knie der Toilette ein Diamantensäckchen versteckt hat oder zwanzig Millionen Dollar liegen hat auf einem Konto auf den Cayman Islands - das muss die Unterhaltsbegehrende beweisen! Das Gericht selbst betreibt hier keine Ermittlungen. Das ist nur in Strafprozessen der Fall, bei Scheidungs- und Unterhaltssachen handelt es sich um Zivilprozesse nach BGB.
In meinem Termin wurde hin und her erörtert, befragt und geantwortet. Ich habe eisern geschwiegen zu den vergangenen fünf Jahren, die gegnerische Anwältin war ganz offenkundig angepißt weil ich sie 2016 bezüglich ihrer versuchten Abänderungsklage ausgetrickst hatte. Dass ich mich durch allerlei Tricksereien vor allzu grossem Schaden bewahrt hatte, und dass mein Auslandsaufenthalt nicht so wirklich weit weg im Ausland stattgefunden hatte, wussten alle im Saal - alleine, es nützte ihnen nichts. Wäre ich so naiv gewesen und hätte wirklich meine Verhältnisse offengelegt hätte man mich geschlachtet und ausgeweidet - so aber blieb es bei Mutmaßungen und Spekulationen.
Die Erörterungen konzentrierten sich dann auf einen Punkt, den ich zuvor eher als nebensächlich betrachtet hatte: nämlich die Frage, warum ich aus dem Bezug von ALG 1 (in einer Höhe, nach der ich leistungsfähig war) gewechselt bin in ein Arbeitsverhältnis, bei dem ich weniger als den Selbstbehalt verdiene. Anspruch auf ALG 1 hätte ich nämlich noch elf Monate lang gehabt, und insofern war mir schuldhaftes Verringern meiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anzulasten - interessanter Aspekt, nicht wahr? Ich hätte arbeitslos bleiben sollen, damit die Exe noch ein paar Monate länger weniger Grundsicherung und mehr Unterhalt kassieren kann. Wobei ich meinen Job ohnehin nur mit einer Eingliederungsbeihilfe der Arbeitsagentur bekommen habe. Und ich ohnehin noch etwas mehr als ein Jahr Rentenbeiträge brauche, um mit 63 in Rente gehen zu können. Ich hätte so oder so nicht abwarten können, ob ich nach Ende des ALG 1-Bezugs direkt anschliessend so einen Job finde wie ich ihn jetzt habe - in den Bezug von ALG 2 überzugehen wäre nicht dienlich gewesen, da aus ALG 2 keine Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden.
Um diese Frage drehte sich dann die Verhandlung. Ist das Aufgeben von ALG 1 zu Lasten der Unterhaltsberechtigten nun ein unterhaltsrechtlich schuldhaftes Verhalten oder nicht? Meine Argumentation: ich habe zunächst meine eigenen Interessen wahrzunehmen, hier eine versicherungspflichtige Beschäftigung zur Sicherstellung meiner Altersversorgung. Diese Eigeninteressen gehen den Interessen einer Unterhaltsberechtigten vor. Am Ende wäre ich im ALG 2-Bezug und in Altersarmut gelandet, damit Exe ein paar Monate weniger Grundsicherung vom Amt beanspruchen muss....
Nachdem die Zeit fortgeschritten war, raffte sich der Richter zu einem Vergleichsvorschlag auf. Da ich meinen ALG 1 - Bezug zum Nachteil der Unterhaltsberechtigten aufgegeben und durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung (mit Einkommen unter Selbstbehalt) ersetzt habe, solle ich für die Hälfte des fraglichen Zeitraums, also sechs Monte, noch den nachehelichen Unterhalt wie zuvor leisten. Und dann endet meine nacheheliche Unterhaltspflicht. Nach kurzer Beraung mit meiner Anwältin habe ich dem Gericht die Annahme des Vergleichs zugesagt mit der Bedingung, dass die Unterhaltspflicht auch in Fällen von Notlagen u.ä. für alle Zeiten beendet ist (mir war schon klar, dass ich damit das Sozialamt nicht außen vor habe, aber die kommen ohnehin).
Und dann kam die Überraschung: die Gegenseite, also Exen-Anwältin, hat diesen Vergleichsvorschlag abgelehnt! Obwohl sie, wie sie eingangs sagte, ohnehin nur für den Staat/Sozialkasse da sitzen würde und die Exe keinen Nutzen mehr habe von meinen Unterhaltszahlungen wegen Bezug von Grundsicherung etc. pp. Wieso lehnt sie dann ab, wenn es doch sowieso wurscht ist? Ach ja, sie wollte dann noch zur Bedingung machen, dass ich alle sechs Monate Auskunft über Einkünfte und Vermögen zu erteilen hätte.....
Nachdem der Vergleich also an der Blödheit der Gegenseite gescheitert war, wird das Gericht bis Mitte Februar eine Entscheidung verkünden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1