09-01-2020, 12:30
(09-01-2020, 11:51)p__ schrieb: Natürlich ist das interessant.
Sollte jetzt ein Beschluss kommen der in etwa dem Verlgeich entspricht (was ich annehme), jubiliere bloss nicht, die Ex kann das vors OLG bringen und es ist jetzt schon klar, worauf sich das stützen wird. Hoffnung besteht, wen sie selber müde ist und es keinen Unterschied mehr macht, ob Grundsicherung oder Du zahlst.
Davon gehe ich auch aus. Wobei ich die Entscheidung des Familiengerichts ohnehin nur genommen hätte als Sprungbrett vors OLG; in den zehn Jahren meines Trennungs-/Scheidungsverfahrens habe ich immer erst vor dem OLG Stuttgart mein Recht bekommen. Von daher fürchte ich einen Gang vor das OLG nicht.
Das wird, so erforderlich, ohnehin noch ein paar Monate dauern. Bis dahin hat sich meine Armut verfestigt, und rückliegende Zeiträume sind noch unwichtiger als heute schon. Ich habe einen Abänderungsantrag gestellt, und der ist ja auf die Gegenwart und die Zukunft gerichtet.
Andererseits wäre es auch willkommen, wenn jetzt nach fast zehn Jahren endlich mal Schluss wäre. Wenn meine Exe vor das OLG ziehen will, wird sie ihre Einkommensverhältnisse offen legen müssen, ich würde dann nämlich ihre Bedürftigkeit bestreiten und indirekt das Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug lostreten. Das weiß Exe auch, und deshalb wird sie wohl auf den Gang vors OLG verzichten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1