13-01-2020, 11:51
Wenn eine Mutter auf Fremdbetreuung setzt, wird das Familiengericht das nicht als Gefährdung des Kindeswohls sehen. Sie kann das, sie darf das. Wir haben nun mal seit vielen Jahren eine auch politisch gewollte ein Priorisierung der Fremdbetreuung.
Du darfst das nicht so anfangen: Weil das Kind zu lange fremdbetreut wird, möchte ich es lieber selber mitbetreuen. Sondern: Du willst die Mutter entlasten (Fremdbetreuung kostet Geld, je länger desto mehr) und mehr Zeit mit dem Kind verbringen, in stabilem Umfeld. Vermeide es, deine neue Freundin mit ins Spiel zu bringen. Das war auch dein Fehler bei der Ex. Neue Freundinnen sind ein rotes Tuch. Sie denkt: "Der Herr gründet eine neue Familie mit seiner neuen Flamme und das saubere Pärchen möchte jetzt mein Kind dazu". Irrational, aber typisch.
Du darfst das nicht so anfangen: Weil das Kind zu lange fremdbetreut wird, möchte ich es lieber selber mitbetreuen. Sondern: Du willst die Mutter entlasten (Fremdbetreuung kostet Geld, je länger desto mehr) und mehr Zeit mit dem Kind verbringen, in stabilem Umfeld. Vermeide es, deine neue Freundin mit ins Spiel zu bringen. Das war auch dein Fehler bei der Ex. Neue Freundinnen sind ein rotes Tuch. Sie denkt: "Der Herr gründet eine neue Familie mit seiner neuen Flamme und das saubere Pärchen möchte jetzt mein Kind dazu". Irrational, aber typisch.