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Strategie: gerichtlich geregeltes Umgangsrecht |Kleinkind ganztags in Fremdbetreuung
#7
@ Lullaby

Genau so ist das!
Am Jahresanfang habe ich dem Umgangspfleger gefragt, ob dem Kind tatsächlich der Kontakt zur Mutter und das Geld des Vaters reicht.

Der Umgangspfleger ist auch nicht dafür da, dass Umgang stattfindet, wie es das Gesetz vorsieht, sondern um den Umgangsboykott der Ex auf seine Kappe zu nehmen. Offiziell heißt es, dass sich der Umgang dem Betreuungskonzept der Ex anpassen müsse.

Auch dies steht im Gesetz anders. Schließlich muss ich Zahlen, während die Ex im Gegenzug ihren Zeitplan an die Bedürfnisse des Kindes anpassen muss, wozu auch das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater gehört.

Bezahlt wird der Umgangspfleger entweder vom Staat oder vom Vater, so wurde es bei mir erwogen. Gegenüber dem Gericht habe ich dann die Frage gestellt, warum noch nicht einmal erwogen wurde die Ex an den Kosten zu beteiligen. Geld hat meine Ex schließlich und die Schuldfrage für die Notwendigkeit des Umgangspflegers (mangelnde Kommunikation) wäre ja angeblich unklar. Auch darauf kam keine Antwort. Ebensowenig wie auf unzählige anderweitige Widersprüche in den letzten 5 Jahren.

Das Kind gehört der Mutter und wenn die Kindesbesitzerin den Vater entsorgen will, dann erfindet die Sekte irgend einen Schei....ss, damit ruhe im Karton ist. Wenn Du denen nachweist, dass es Schwachsinn ist, dann erfinden die halt einen neuen Schei...ss, um es zu begründen. So einfach ist das!
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RE: Strategie: gerichtlich geregeltes Umgangsrecht |Kleinkind ganztags in Fremdbetreuung - von Alles-durch - 20-01-2020, 16:58

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