Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Forderungen Jugendamt / Beistandschaft
#10
Hallo zusammen,

"endlich" gibt es von mir mal wieder ein Update - nach Monaten hat sich die nette Dame vom Jugendamt mit einem 4 Seitigem Brief wieder gemeldet.

Für euch gibts ne Kurzfassung:
Folgendes wird nun von ihr gefordert:

Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2018
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 366€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 97€
Zu zahlender Unterhalt: 269€


Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 372€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 97€
Zu zahlender Unterhalt: 275€


Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 372€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 102€
Zu zahlender Unterhalt: 270€


Ab 01.01.2020
105 Prozent des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe: 388€
abzüglich hälftiges Kindergeld: 102€
Zu zahlender Unterhalt: 286€


Diese Unterhaltsverpflichtungen soll ich in urkundlicher und vollstreckbarer Form anerkennen, ansonsten gehen die Damen zum zuständigen Familiengericht.

Meiner Meinung nach ist die hälfte von ihren Forderungen falsch. Bis März 2019 war ich noch in einem Vollzeitstudium und habe nebenher gearbeitet. Wie kann die Dame vom Jugendamt dann verlangen, dass ich trotz Vollzeitstudium einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe? In Ihrem schreiben teilt Sie mir mit, dass meine Zahlen quasi "hochgerechnet" (auf Vollzeit) wurden. Nach Beendigung meines Studiums kann ich das vielleicht noch nachvollziehen, aber nicht während meines Vollzeitstudiums (mein Tag hat auch nur 24 Stunden).
Soll ich diese Titel so ausfüllen? Oder nur einen und den dann erst ab Februar 2020? Ich habe gelesen, man kann den Betrag auch einfach etwas kürzen z.B. die geforderten 286€ auf 250€ und die lassen es dann so durchgehen?

Auch schreibt die Dame, dass die Düsseldorfer Tabelle von einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht, da ich aber nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet bin, erfolgt eine Höherstufung in Gruppe 2 der Maßgeblichen Düsseldorfer Tabelle. Ist dies wirklich so erlaubt?

Außerdem würde ich gerne noch wissen, ob die Frau vom Jugendamt der Kindmutter alle meine Unterlagen zeigen darf (auch Briefe/E-Mails etc.)? Die Kindmutter hat mir nach dem Besuch beim Jugendamt erst einmal wieder die Hölle heiss gemacht (davor war es gerade wieder einigermaßen erträglich...- schöne Scheiße).


Was würdet ihr mir raten? Soll ich damit zu einem Anwalt gehen (hab es leider nicht so dick...)? Lohnt sich das? Muss ich wirklich nun rückwirkend bis zum Oktober 2018 alles zahlen?

Ich war der Meinung, dass ich bei einem Vollzeitstudium sowieso nicht zahlen muss (ich hatte davor keine abgeschlossene Berufsausbildung - sonst müsste evtl ich schon).
Die Aufforderung zur Unterhaltszahlung kamen im März 2019 sowie im November 2014 (falls das irgendwie relevant sein sollte). Im Zeitraum von Nov 14 bis zum März 19 hat dem Jugendamt meine Immatrikulationsbescheinigung genügt.

Vielen Dank für Eure Hilfe & Tipps.

Grüße Mix
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Forderungen Jugendamt / Beistandschaft - von Mix - 26-01-2020, 19:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser NeverTrustAHoe 11 7.972 06-04-2020, 14:22
Letzter Beitrag: Alberto
  Beistandschaft Jugendamt Arminius 3 3.537 20-02-2019, 12:07
Letzter Beitrag: Arminius
  Beistandschaft vom Jugendamt zwangszahler 72 61.458 23-07-2015, 22:55
Letzter Beitrag: zwangszahler
  Forderungen Jugendamt der_fragende_2012 6 6.707 10-09-2012, 22:49
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste