(26-01-2020, 19:34)p__ schrieb: Rückwirkend würde ich erst mal alles ablehnen, Unterhalt erst ab der letzten durch das Jugendamt geforderten Auskunft. Wann war das?
-> März 2019 sowie im November 2014, also Sollte ich erst ab März 2019 zahlen? (Das wäre auch der Zeitpunkt an dem ich mein Studium beendet habe)
(26-01-2020, 19:34)p__ schrieb: Künftigen Unterhalt musst du titulieren, wenn das eingefordert wird. Die Höherstufung in der Tabelle kann, aber muss nicht stattfinden. Was du an Unterlagen einreichst, geht 1:1 auch zur Kindsmutter. Dagegen kannst du Null machen. Das geht über eine Kette durchs Jugendamt und dann eben zur Mutter. Eine ganze Gruppe von Figuren kann sich dran aufgeilen.
-> Eingefordert durch ein Gericht oder eingefordert durch einen Brief von Jugendamt?
Kann aber muss nicht stattfinden - was sind hierfür die Kriterien?
(26-01-2020, 19:34)p__ schrieb: Wieso streitest du dich mit der Mutter? Derartige Kommunikation würde ich sofort unterbrechen. Die kriegt viele Jahre lang massig Geld von dir, dafür musst du dich nicht auch noch ihre Nöhlerei und Geschwallere anhören.
-> Ich versuche immer nett und höflich zu ihr zu sein, damit ich mein Kind auch ab und zu sehen kann. Sie rastet gerne aus und beleidigt mich, dann melde ich mich halt wieder eine Zeit lang nicht, weil ich dafür auch keine nerven habe - dann nervt mein Kind sie wieder, dass sie ihren Papa sehen möchte dann ist sie wieder "normal".
Ich muss halt bis das Kind alt genug ist die Launen, Beleidigungen und Anschuldigungen ertragen.
Ups, da ist wohl irgend ein Formatierungsfehler in meinem vorherigen Beitrag passiert, kann ich das nochmal anpassen oder könnt ihr die Antworten trotzdem raus lesen?