28-01-2020, 00:34
Die Antwort kannst du dir selbst geben:
Würde A bei dir gemeldet werden, gebt ihr gleichzeitig das Wechselmodell auf.
Heißt, deine Ex müsste Bar-Unterhalt für A zahlen. Zumindest sehe ich hier ihre Befürchtungen, auch wenn du ihr noch so hoch und heilig zu versprechen versuchen würdest, weiter am Wechselmodell festhalten zu wollen.
Was sagt A denn dazu?
Ab 12-14 Jahren kann er je nach Gemütslage des Richters seinen Hauptwohnsitz selbst wählen.
Vielleicht dann noch ein paar Jahre abwarten und die Kröte schlucken bis dahin?
Würde A bei dir gemeldet werden, gebt ihr gleichzeitig das Wechselmodell auf.
Heißt, deine Ex müsste Bar-Unterhalt für A zahlen. Zumindest sehe ich hier ihre Befürchtungen, auch wenn du ihr noch so hoch und heilig zu versprechen versuchen würdest, weiter am Wechselmodell festhalten zu wollen.
Was sagt A denn dazu?
Ab 12-14 Jahren kann er je nach Gemütslage des Richters seinen Hauptwohnsitz selbst wählen.
Vielleicht dann noch ein paar Jahre abwarten und die Kröte schlucken bis dahin?