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Hilfegesuch in Meldeangelegenheit
#2
Die Antwort kannst du dir selbst geben:

Würde A bei dir gemeldet werden, gebt ihr gleichzeitig das Wechselmodell auf.
Heißt, deine Ex müsste Bar-Unterhalt für A zahlen. Zumindest sehe ich hier ihre Befürchtungen, auch wenn du ihr noch so hoch und heilig zu versprechen versuchen würdest, weiter am Wechselmodell festhalten zu wollen.

Was sagt A denn dazu?
Ab 12-14 Jahren kann er je nach Gemütslage des Richters seinen Hauptwohnsitz selbst wählen.
Vielleicht dann noch ein paar Jahre abwarten und die Kröte schlucken bis dahin?
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Nachrichten in diesem Thema
Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - von Ginger - 28-01-2020, 00:14
RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - von IPAD3000 - 28-01-2020, 00:34
RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - von p__ - 28-01-2020, 10:01
RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - von p__ - 01-02-2020, 11:45

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