25-02-2020, 21:38
Wahnsinn:
Habe gerade vom Jugendamt nochmal bescheid bekommen. Ich hatte denen
1. Untätigkeit vorgeworfen, weil der Umgangspfleger den Umgang ausgesetzt hat, was er nicht darf. Die sollten sich also mal bewegen und als Wächteramt was fürs Kindeswohl tuen. Schliesslich handelt es sich beim Umgangsrecht um ein Recht des Kindes
2. Denen Vorgeworfen inhaltlich nichts zur Dienstaufsichtsbeschwerde gesagt zu haben. Sondern nur ganz allgemein "wir haben es geprüft und alles in Ordnung", was ja sehr dünn ist. Ich habe schließlich in 11 Punkten ausführlich begründet und da sollte mal etwas mehr kommen.
Antwort:
Zu 1) Das Jungendamt ist für den Kinderschutz zuständig und die Gerichte für die Einhaltung des geltenden Rechts.
--- Wahnsinn --- Ich meine, kann mir hier mal jemand den Unterschied erklären zwischen Kinderschutz und geltendem Recht. Ich dachte immer, das sein das selbe -- also Kindeswohl halt
Zu 2) Die sind halt fachlich anderer Meinung als ich und haben es geprüft und dazu Stellung bezogen.
-- Wahnsinn --- Inhaltlich "0" Substanz. Einfach mal "Nö" sehe ich anders und fertig. Ein "Warum" liefern die arschl.... nicht, verlangen es aber vom Vater und kommen dann mit dem dummen Spruch - denk ans Kind
Denke jetzt gerade über eine Fachaufsichtsbeschwerde nach. Nicht, dass ich die Hoffnung habe, dass dort etwas raus kommt; die müssen der übergeordneten Behörde aber sicherlich etwas mehr Substanz liefern.
An wen schicke ich die Fachaufsichtsbeschwerde? Landesministerium für Kinder und Jugend?
Ich habe mich damit abgefunden meine Tochter erstmal eine ganze Weile nicht zu sehen. Ein gemeinsames Leben wurde uns beiden bereits vor Jahren genommen und ich kann in ihrem Leben erst wieder eine Rolle spielen, wenn sie sich von ihrer Mutter emanzipiert. Ich lass mich aber nicht gern für dumm verkaufen, daher die Fachaufsichtsbeschwerde.
Habe gerade vom Jugendamt nochmal bescheid bekommen. Ich hatte denen
1. Untätigkeit vorgeworfen, weil der Umgangspfleger den Umgang ausgesetzt hat, was er nicht darf. Die sollten sich also mal bewegen und als Wächteramt was fürs Kindeswohl tuen. Schliesslich handelt es sich beim Umgangsrecht um ein Recht des Kindes
2. Denen Vorgeworfen inhaltlich nichts zur Dienstaufsichtsbeschwerde gesagt zu haben. Sondern nur ganz allgemein "wir haben es geprüft und alles in Ordnung", was ja sehr dünn ist. Ich habe schließlich in 11 Punkten ausführlich begründet und da sollte mal etwas mehr kommen.
Antwort:
Zu 1) Das Jungendamt ist für den Kinderschutz zuständig und die Gerichte für die Einhaltung des geltenden Rechts.
--- Wahnsinn --- Ich meine, kann mir hier mal jemand den Unterschied erklären zwischen Kinderschutz und geltendem Recht. Ich dachte immer, das sein das selbe -- also Kindeswohl halt
Zu 2) Die sind halt fachlich anderer Meinung als ich und haben es geprüft und dazu Stellung bezogen.
-- Wahnsinn --- Inhaltlich "0" Substanz. Einfach mal "Nö" sehe ich anders und fertig. Ein "Warum" liefern die arschl.... nicht, verlangen es aber vom Vater und kommen dann mit dem dummen Spruch - denk ans Kind
Denke jetzt gerade über eine Fachaufsichtsbeschwerde nach. Nicht, dass ich die Hoffnung habe, dass dort etwas raus kommt; die müssen der übergeordneten Behörde aber sicherlich etwas mehr Substanz liefern.
An wen schicke ich die Fachaufsichtsbeschwerde? Landesministerium für Kinder und Jugend?
Ich habe mich damit abgefunden meine Tochter erstmal eine ganze Weile nicht zu sehen. Ein gemeinsames Leben wurde uns beiden bereits vor Jahren genommen und ich kann in ihrem Leben erst wieder eine Rolle spielen, wenn sie sich von ihrer Mutter emanzipiert. Ich lass mich aber nicht gern für dumm verkaufen, daher die Fachaufsichtsbeschwerde.