06-03-2020, 22:56
In § 1696 BGB geht es um die Aufhebung von Massnahmen, weil eine Kindeswohlgefährdung nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass irgendwann einmal Gebote oder Verbote für einen Elternteil oder die Eltern bezüglich Kind ausgesprochen worden sind. Die sollen jetzt aufgehoben werden. Was genau, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du eine Stellungnahme dazu abgeben sollst, müsstest du das selbst wissen.
Das bedeutet, dass irgendwann einmal Gebote oder Verbote für einen Elternteil oder die Eltern bezüglich Kind ausgesprochen worden sind. Die sollen jetzt aufgehoben werden. Was genau, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du eine Stellungnahme dazu abgeben sollst, müsstest du das selbst wissen.