06-03-2020, 23:25
Danke für die Antwort.
Es geht um die große Umgangspflegschaft, die vor 1,5 Jahren eingesetzt wurde, weil sich die Eltern über den Umgang nicht einigen können.
Ich habe gelesen, dass es in §1696 BGB um die Aufhebung geht. Das ist ja das Merkwürdige. Eine Aufhebung hat aber niemand beantragt!
Warum stellt das Jugendamt einen Antrag, dass alles beim Alten bleiben soll? - also weiterhin große Umgangspflegschaft. Ich verstehe den Grund nicht.
Das Jugendamt schreibt, dass die Kindeswohlgefährgung weiterhin bestehen würde und daher alles beim alten bleiben soll. Verursacher ist natürlich der Vater, während das Thema "schlagende Mutter" abgeschlossen wurde.
Es geht um die große Umgangspflegschaft, die vor 1,5 Jahren eingesetzt wurde, weil sich die Eltern über den Umgang nicht einigen können.
Ich habe gelesen, dass es in §1696 BGB um die Aufhebung geht. Das ist ja das Merkwürdige. Eine Aufhebung hat aber niemand beantragt!
Warum stellt das Jugendamt einen Antrag, dass alles beim Alten bleiben soll? - also weiterhin große Umgangspflegschaft. Ich verstehe den Grund nicht.
Das Jugendamt schreibt, dass die Kindeswohlgefährgung weiterhin bestehen würde und daher alles beim alten bleiben soll. Verursacher ist natürlich der Vater, während das Thema "schlagende Mutter" abgeschlossen wurde.