07-03-2020, 00:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2020, 00:06 von Alles-durch.)
@Kai
Die Aufhebung der Umgangspflegschaft hat aber keiner beantragt!
Meine erste Vermutung war, dass es eine Gefälligkeit für den Verfahrensbeistand ist - wegen meiner Strafanzeige.
Ich erzähle jetzt mal die Zeitabfolge:
1. Nachdem ich der Polizei nämlich Anfang Februar weitere Unterlagen zugeschickt habe, bestätigen die mir am 19.02.2020, dass meine Strafanzeige gegen den Umgangspfleger den Anscheinsverdacht von Umgangsboykott hat und das an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird. Ich soll aber vorher ein Formular ausfüllen.
2. Am 23.02. habe ich das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Polizei geschickt, was die dann direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben
3. Einen Tag später (am 24.02.2020) schickt das Jugendamt am späten Nachmittag per Fax diesen Überprüfungsantrag zu Gericht. Datiert ist das Schreiben auf den 19.02. Warum schickt das Jugendamt am 24.02.2020 ein Fax mit Datum vom 19.02? Die mussten noch nicht einmal eine Frist einhalten! Der Postlauf dauert aber ewig beim Jugendamt. Die wollten halt schnell das Schreiben zu Gericht geben, so nach dem Motto: "Der Umgangspfleger will nur das Kind vor dem bösen Vater schützen und wir unterstützen das." Da die aber im Strafverfahren nichts verloren haben, dann halt auf diesem Weg Aktenstand schaffen.
Sorry, klingt nach Verschwörungstheorie. Ich weiß!
Ich habe aber nur die Daten aufgezählt und leider schon mehrfach erlebt, dass die sich miteinander und mit der Mutter absprechen. Ich bin immer der ahnungslose Depp.
Der Umgangspfleger hat mich bspw. vor 2 Jahren offen mit SO-Entzug erpresst, wenn ich der Ex nicht helfe. Als ich den vor 3 Monaten drauf angesprochen habe, hat der es verneint und mich dabei hämisch angegrinst. Drec kss...au..
Ich durfte mich auch in der Verhandlung zum SO-Entzug 1,5 h von der Ex angrinsen lassen, als die überraschend den SO-Entzug vorgelegt hat. War dann auch nur für mich überraschend. Mit allen anderen war es abgestimmt.
Ist auch nicht das erste mal, dass ein Schreiben den Anschein erweckt zurückdatiert worden zu sein.
Die Aufhebung der Umgangspflegschaft hat aber keiner beantragt!
Meine erste Vermutung war, dass es eine Gefälligkeit für den Verfahrensbeistand ist - wegen meiner Strafanzeige.
Ich erzähle jetzt mal die Zeitabfolge:
1. Nachdem ich der Polizei nämlich Anfang Februar weitere Unterlagen zugeschickt habe, bestätigen die mir am 19.02.2020, dass meine Strafanzeige gegen den Umgangspfleger den Anscheinsverdacht von Umgangsboykott hat und das an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird. Ich soll aber vorher ein Formular ausfüllen.
2. Am 23.02. habe ich das ausgefüllte Formular per E-Mail an die Polizei geschickt, was die dann direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben
3. Einen Tag später (am 24.02.2020) schickt das Jugendamt am späten Nachmittag per Fax diesen Überprüfungsantrag zu Gericht. Datiert ist das Schreiben auf den 19.02. Warum schickt das Jugendamt am 24.02.2020 ein Fax mit Datum vom 19.02? Die mussten noch nicht einmal eine Frist einhalten! Der Postlauf dauert aber ewig beim Jugendamt. Die wollten halt schnell das Schreiben zu Gericht geben, so nach dem Motto: "Der Umgangspfleger will nur das Kind vor dem bösen Vater schützen und wir unterstützen das." Da die aber im Strafverfahren nichts verloren haben, dann halt auf diesem Weg Aktenstand schaffen.
Sorry, klingt nach Verschwörungstheorie. Ich weiß!
Ich habe aber nur die Daten aufgezählt und leider schon mehrfach erlebt, dass die sich miteinander und mit der Mutter absprechen. Ich bin immer der ahnungslose Depp.
Der Umgangspfleger hat mich bspw. vor 2 Jahren offen mit SO-Entzug erpresst, wenn ich der Ex nicht helfe. Als ich den vor 3 Monaten drauf angesprochen habe, hat der es verneint und mich dabei hämisch angegrinst. Drec kss...au..
Ich durfte mich auch in der Verhandlung zum SO-Entzug 1,5 h von der Ex angrinsen lassen, als die überraschend den SO-Entzug vorgelegt hat. War dann auch nur für mich überraschend. Mit allen anderen war es abgestimmt.
Ist auch nicht das erste mal, dass ein Schreiben den Anschein erweckt zurückdatiert worden zu sein.