07-03-2020, 07:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2020, 07:42 von Alles-durch.)
Richtig p_
Aber nochmal!
Warum benutzt das Jugendamt den § 1696 BGB, um die Fortführung zu beantragen? Mir erschließt sich der Sinn nicht.
Ich meine, die Fortführung ist doch automatisch. Dafür braucht es keinen Antrag. Der § 1696 BGB Abs. 2 ist nicht dafür gedacht, wird aber als Überschrift ausdrücklich zitiert. Dann auch noch eilig per Fax.
Das Jugendamt wird nur aktiv, wenn die müssen oder der Mutter helfen oder dem Vater schaden können. Solche Anträge werden zudem im Vorfeld mit den übrigen Beteiligten abgestimmt. Da wird gerne mal vorher mit der Richterin telefoniert oder den anderen Helfern, um eine gemeinsame Linie abzustimmen, was ich alles erlebt habe.
Hat irgendjemand eine Idee, was der Grund bzw. das Ziel dieses Antrags auf Fortführung seien könnte?
Aber nochmal!
Warum benutzt das Jugendamt den § 1696 BGB, um die Fortführung zu beantragen? Mir erschließt sich der Sinn nicht.
Ich meine, die Fortführung ist doch automatisch. Dafür braucht es keinen Antrag. Der § 1696 BGB Abs. 2 ist nicht dafür gedacht, wird aber als Überschrift ausdrücklich zitiert. Dann auch noch eilig per Fax.
Das Jugendamt wird nur aktiv, wenn die müssen oder der Mutter helfen oder dem Vater schaden können. Solche Anträge werden zudem im Vorfeld mit den übrigen Beteiligten abgestimmt. Da wird gerne mal vorher mit der Richterin telefoniert oder den anderen Helfern, um eine gemeinsame Linie abzustimmen, was ich alles erlebt habe.
Hat irgendjemand eine Idee, was der Grund bzw. das Ziel dieses Antrags auf Fortführung seien könnte?