Mag sein, doch die Anfragen sind m.E. nicht legitimiert, solange das Amt nicht vertretungsberechtigt ist. Deine Screenshots zeigen dies auch auf, hier wird eben keine Auskunft nach §1605 BGB verlangt.
Und ja, die Ansprüche sind zwar auf das Land übergegangen. Doch dessen Höhe ist offen, solange keine Auskunft nach BGB, folgend eine Feststellung über die zu zahlende Höhe tituliert wird. Also nicht verars... lassen.
Und ja, die Ansprüche sind zwar auf das Land übergegangen. Doch dessen Höhe ist offen, solange keine Auskunft nach BGB, folgend eine Feststellung über die zu zahlende Höhe tituliert wird. Also nicht verars... lassen.