15-01-2015, 16:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-01-2015, 16:19 von resistance01.)
Hallo Ihr Lieben,
weil mein Sohn am 14.12.14 das 12. Lebensjahr vollendet hat, soll ich rückwirkend ab dem 01.12.14 334,- € Unterhalt statt der bisherigen 272,- € zahlen. Dementsprechend beträgt der Rückstand per 31.01.15 angeblich 124,- €.
Ist die rückwirkende Inverzugsetzung bis vor den Geburtstag meines Sohnes so korrekt?
Die Höhe ist definitiv falsch, nämlich zu niedrig.
Herzliche Grüße
resistance01
weil mein Sohn am 14.12.14 das 12. Lebensjahr vollendet hat, soll ich rückwirkend ab dem 01.12.14 334,- € Unterhalt statt der bisherigen 272,- € zahlen. Dementsprechend beträgt der Rückstand per 31.01.15 angeblich 124,- €.
Ist die rückwirkende Inverzugsetzung bis vor den Geburtstag meines Sohnes so korrekt?
Die Höhe ist definitiv falsch, nämlich zu niedrig.
Herzliche Grüße
resistance01