09-03-2020, 00:45
@Oli
Finde ich eine recht interessante Strategie, den Unterhaltshuntern vom JA durch Wohnsitz im Ausland die Arbeit zu erschweren. Habe einen Kollegen, der praktiziert ein ähnliches Modell auch erfolgreich mit der Schweizer KESB. Wohnsitz im Ausland, hat aber regelmässigen Kontakt mit den Kindern in der Schweiz. Der stellt sich auf den Standpunkt, dass geringe bzw. keine Unterhaltszahlungen eben auch nichts mit dem Besuchsrecht zu tun haben.
Immerhin ist die Mutter so vernünftig, dass Sie den Steuerzahler in der CH in Haftung nimmt und sich die Alimente durch den Staat bevorschussen lässt.
Finde ich eine recht interessante Strategie, den Unterhaltshuntern vom JA durch Wohnsitz im Ausland die Arbeit zu erschweren. Habe einen Kollegen, der praktiziert ein ähnliches Modell auch erfolgreich mit der Schweizer KESB. Wohnsitz im Ausland, hat aber regelmässigen Kontakt mit den Kindern in der Schweiz. Der stellt sich auf den Standpunkt, dass geringe bzw. keine Unterhaltszahlungen eben auch nichts mit dem Besuchsrecht zu tun haben.

Immerhin ist die Mutter so vernünftig, dass Sie den Steuerzahler in der CH in Haftung nimmt und sich die Alimente durch den Staat bevorschussen lässt.