07-05-2020, 11:35
Was ist passiert in den letzten 2 Jahren:
Im November 2018 gab es die erste Gerichtsverhandlung in der Schweiz.
Kleines Nebenzimmer.
Gegnerischer Anwalt, Ex Olle, Rechtsverdreher und Schreiberin waren neben mir anwesend. Meinen Anwalt habe ich aus Kostengründen nicht mitgenommen.
Long Story short: von den ursprünglich geforderten 700chf wurden noch mal 50chf abgezogen.
Positiv ist zu vermerken das ich nicht gezwungen wurde wieder als Arbeitssklave in die Schweiz zu gehen.
Nach Zustellung der Klageschrift hat mein Anwalt im Januar 2019 den Widerspruch geltend gemacht.
Geschmückt mit ärztlichen Attesten dass ich nicht im Stande bin mehr als 30h/Woche zu arbeiten. Mit begründet auf über 90 Krankheitstage im Jahr 2018 die ich mir hart erarbeitet hatte.
Der Widerspruch ging dann kurz weiter zum Bundesgericht. Das Kantonsamt gab dem Widerspruch nicht statt.
Das Bundesgericht und der gegnerische Anwalt nahmen den Widerspruch auseinander und es wurde verfügt, dass es aufgrund von technischen Problemen bei der Zustellung als nicht zulässig gewertet wurde.
Das war im Januar 2020. Das Ende eines 3jährigen Rechtsstreites. Der gegnerische Anwalt schickte eine Mahnung über 15000chf mit der Bitte um Begleichung. Das Schweizer Gericht möchte auch noch 800chf.
Daraufhin habe ich einen Ablaufplan für die mögliche Pfändung aufgestellt. Rational hilft mir ein solcher Plan:
1. Mahnung 1 | 2 | 3
2. gerichtlicher Mahnbescheid
3. Klageverfahren
4. Titel
5. Vollstreckungsbescheid
Dazu ein Plan welche Möglichkeiten mir als "freier Mann" bleiben:
1. Ummelden, Abmelden, Auskunftssperre
2. Bank --> Wechseln, P Konto, Konto auf anderen Namen
3. Einkommen: Gewerbe, Aufstocker
4. Anwalt wegen Pfändung
Den Damen der Alimenteninkassostelle überweise ich zumindest 50% der geforderten Summe.
Aufgrund von Corona habe ich die Summe jetzt noch mal um 25% reduziert.
Sorry but not Sorry.
Ansonsten habe ich keinen Kontakt zu diesen Frauen. Ich bleibe wachsam und bin vorbereitet.
Für mich gilt weiterhin: Sand ins Getriebe streuen. Maximal.
Im November 2018 gab es die erste Gerichtsverhandlung in der Schweiz.
Kleines Nebenzimmer.
Gegnerischer Anwalt, Ex Olle, Rechtsverdreher und Schreiberin waren neben mir anwesend. Meinen Anwalt habe ich aus Kostengründen nicht mitgenommen.
Long Story short: von den ursprünglich geforderten 700chf wurden noch mal 50chf abgezogen.
Positiv ist zu vermerken das ich nicht gezwungen wurde wieder als Arbeitssklave in die Schweiz zu gehen.
Nach Zustellung der Klageschrift hat mein Anwalt im Januar 2019 den Widerspruch geltend gemacht.
Geschmückt mit ärztlichen Attesten dass ich nicht im Stande bin mehr als 30h/Woche zu arbeiten. Mit begründet auf über 90 Krankheitstage im Jahr 2018 die ich mir hart erarbeitet hatte.
Der Widerspruch ging dann kurz weiter zum Bundesgericht. Das Kantonsamt gab dem Widerspruch nicht statt.
Das Bundesgericht und der gegnerische Anwalt nahmen den Widerspruch auseinander und es wurde verfügt, dass es aufgrund von technischen Problemen bei der Zustellung als nicht zulässig gewertet wurde.
Das war im Januar 2020. Das Ende eines 3jährigen Rechtsstreites. Der gegnerische Anwalt schickte eine Mahnung über 15000chf mit der Bitte um Begleichung. Das Schweizer Gericht möchte auch noch 800chf.
Daraufhin habe ich einen Ablaufplan für die mögliche Pfändung aufgestellt. Rational hilft mir ein solcher Plan:
1. Mahnung 1 | 2 | 3
2. gerichtlicher Mahnbescheid
3. Klageverfahren
4. Titel
5. Vollstreckungsbescheid
Dazu ein Plan welche Möglichkeiten mir als "freier Mann" bleiben:
1. Ummelden, Abmelden, Auskunftssperre
2. Bank --> Wechseln, P Konto, Konto auf anderen Namen
3. Einkommen: Gewerbe, Aufstocker
4. Anwalt wegen Pfändung
Den Damen der Alimenteninkassostelle überweise ich zumindest 50% der geforderten Summe.
Aufgrund von Corona habe ich die Summe jetzt noch mal um 25% reduziert.
Sorry but not Sorry.
Ansonsten habe ich keinen Kontakt zu diesen Frauen. Ich bleibe wachsam und bin vorbereitet.
Für mich gilt weiterhin: Sand ins Getriebe streuen. Maximal.