Meiner persönlichen Erfahrung nach wird bei der Auskunft nach Datenschutzgrundverordnung einfach nur gelogen, um sich Arbeit vom Hals zu halten. Damit umzugehen haben die schon gelernt. Die beantworten die gestellten Fragen gar nicht erst und behaupten, ihre Behörde hätte hierzu keine Daten. Ich habe sogar den Landesbeauftragten für Datenschutz mit meiner Beschwerde behelligt - leider, ohne den gewünschten Erfolg zu erzielen. Vermutlich, weil wir ein grüne Landesregierung haben. Bürgernähe und Bürgerbeteiligung werden immer wieder behauptet und wie eine Monstranz bei der katholischen Fronleichnamsprozession vor sich hergetragen - in der Praxis aber läuft ein abgekartetes Spiel. Zum Nachteil des Bürgers, versteht sich.
@AllesDurch
wenn die Messe schon gelesen ist, wie du mehrfach immer wieder geschrieben hast, warum machst du dir noch einen Kopf?
Der Umgangsausschluss ist verfügt, das Jugendamt befürwortet diesen. Was um aller Welt willst du da noch gewinnen?
Meiner Auffassung nach wirst du echte Fortschritte nur noch unter Umgehung und Mißachtung dieser Figuren erzielen. Deine Tochter wohnt nur ein paar hundert Meter entfernt, und sie kann und wird zu dir kommen wenn sie dies will. Da die Mutter wohl berufstätig ist, kann sie das Kind nicht 24/7 überwachen. Lass deiner Tochter ein Handy zukommen, diskret und an der Mutter vorbei. Damit sie jederzeit Kontakt zu dir aufnehmen und sich mit dir verabreden kann. Das Handy kostet garantiert weniger als die Gerichtskosten einer einzigen Verhandlung....
Natürlich kann das rechtswidrig sein (ich weiß es ehrlicherweise nicht) - und wenn? Was soll passieren?
Die ganze Mischpoke kann dich eh mal im Mondschein besuchen.
Falls tatsächlich noch mal ein Termin vor Gericht terminiert werden sollte, würde ich da noch nicht mal mehr hingehen. Deutlicher kann man denen seine Verachtung nicht zeigen. Die sollen beschliessen und herumhampeln wie sie wollen, du machst dein Ding in direkter Verbindung zum Kind.
@AllesDurch
wenn die Messe schon gelesen ist, wie du mehrfach immer wieder geschrieben hast, warum machst du dir noch einen Kopf?
Der Umgangsausschluss ist verfügt, das Jugendamt befürwortet diesen. Was um aller Welt willst du da noch gewinnen?
Meiner Auffassung nach wirst du echte Fortschritte nur noch unter Umgehung und Mißachtung dieser Figuren erzielen. Deine Tochter wohnt nur ein paar hundert Meter entfernt, und sie kann und wird zu dir kommen wenn sie dies will. Da die Mutter wohl berufstätig ist, kann sie das Kind nicht 24/7 überwachen. Lass deiner Tochter ein Handy zukommen, diskret und an der Mutter vorbei. Damit sie jederzeit Kontakt zu dir aufnehmen und sich mit dir verabreden kann. Das Handy kostet garantiert weniger als die Gerichtskosten einer einzigen Verhandlung....
Natürlich kann das rechtswidrig sein (ich weiß es ehrlicherweise nicht) - und wenn? Was soll passieren?
Die ganze Mischpoke kann dich eh mal im Mondschein besuchen.
Falls tatsächlich noch mal ein Termin vor Gericht terminiert werden sollte, würde ich da noch nicht mal mehr hingehen. Deutlicher kann man denen seine Verachtung nicht zeigen. Die sollen beschliessen und herumhampeln wie sie wollen, du machst dein Ding in direkter Verbindung zum Kind.
Bibel, Jesus Sirach 8.1