19-05-2020, 16:28
(14-05-2020, 13:59)p__ schrieb:(14-05-2020, 13:05)Mr.Smith schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, kostet die Pfändung dem Gläubiger Geld.
Das stimmt, es gibt eine Vorschusspflicht des Vollstreckungsgläubigers. Zwar hat der Schuldner die notwendigen Vollstreckungskosten letztendlich zu tragen, doch muss der Gläubiger sie zunächst vorschiessen. In aussichtslosen Fällen interessiert das den Schuldner natürlich nicht, der Gläubiger bleibt auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Ätsch :-)
Es ist also eine Gratwanderung.
Bezüglich der praktischen Umsetzungen der Forderungen, Stichwort: LugÜ, bin ich mir NOCH unsicher. Aber ich gehe mal von einer zügigen Weiterleitung der Papiere zwischen den Staaten aus. Trotz Nicht EU.
Der automatisierte Postbeamte der Behörde ist auf jeden Fall, ähnlich der SBB, pünktlichst. Die Frage ist nun: Was passiert wenn eine Störung entsteht?
Weil ein Störenfried, sagen wir mal, sich einfach mal ummeldet.
Ist nur echt schade diesen Schritt wegen einer "recht niedrigen Summe" zu machen.