24-05-2020, 15:52
Scheinbar bist du hier ohne Anwalt unterwegs. Dies reduziert deine Erfolgsquote auf -100%. Spezialisierte BGH und BVerfG-Anwälte sind speziell geschult, die Sache auf den Punkt zu bringen. Dies schaffen diese mitunter auf einer Seite. Der Verfassungsverstoss muss im ersten Satz bereits klar erkennbar werden, so deutlich, dass dann eine milde Chance von wenigen Prozent besteht, dass der Beschwerde auch stattgegeben wird. Dein Selbstkonstrukt ist zu emotional und mit vielen Wiederholungen gespickt. Eine Verfassungsbeschwerde sollte ungefähr so aussehen:
Mit Rechtsprechung xy des OKG zy wird gegen GG Artikel AB verstoßen.
Begründung: Unzulässige Anwendung der DDT, da von dieser keine Gesetzeskraft ausgeht. BlaBla noch zwei Sätze, fertig.
Mit Rechtsprechung xy des OKG zy wird gegen GG Artikel AB verstoßen.
Begründung: Unzulässige Anwendung der DDT, da von dieser keine Gesetzeskraft ausgeht. BlaBla noch zwei Sätze, fertig.