25-05-2020, 01:21
Ich stimme @IPAD3000 zu. Ein Anwalt ist die Option auf eine Eintrittskarte, ohne die der Antrag meistens im Vorweg aussortiert wird. Außerdem bringt es nichts auf vielen verstreuten Einzelargumenten herumzureiten.
Wie IPAD schreibt, muss es ein sofort ersichtliches Argument sein, warum nun hier das Grundgesetz in §x Abs.y offensichtlich und erheblich verletzt ist. Das führt man dann noch etwas detaillierter aus, ohne den Leser zu überfordern, und bringt am Besten noch Bezüge auf andere Entscheide des BVG, BGH oder der OLGs ein, die eine konträre Sichtweise bereits zu Recht erkannt haben.
Aber selbst, wenn Anwalt, Argument, Form, Zulässigkeit etc. der Beschwerde stimmen, gibt es nur eine 1,4% Chance, dass das BVG die Beschwerde aufgreift. (siehe: Verfassungsbeschwerde (Deutschland) ) Damit ist ein erfolgreicher Antrag im Bereich des Familienrechts praktisch ausgeschlossen, solange nicht irgendeine Art von 'äußerem' Druck auf der Sache liegt, wie ZB. öffentliches Interesse durch Diskussion in der Presse oder eine vorangegangene Entscheidung des EUGMR (vergiss auch den EUGMR - DE/AU/CH haben aus Fällen, wie Zaunegger und Görgülü gelernt und sorgen nun dafür, dass entsprechende Anträge schon nicht durch die Vorselektion kommen).
Wie IPAD schreibt, muss es ein sofort ersichtliches Argument sein, warum nun hier das Grundgesetz in §x Abs.y offensichtlich und erheblich verletzt ist. Das führt man dann noch etwas detaillierter aus, ohne den Leser zu überfordern, und bringt am Besten noch Bezüge auf andere Entscheide des BVG, BGH oder der OLGs ein, die eine konträre Sichtweise bereits zu Recht erkannt haben.
Aber selbst, wenn Anwalt, Argument, Form, Zulässigkeit etc. der Beschwerde stimmen, gibt es nur eine 1,4% Chance, dass das BVG die Beschwerde aufgreift. (siehe: Verfassungsbeschwerde (Deutschland) ) Damit ist ein erfolgreicher Antrag im Bereich des Familienrechts praktisch ausgeschlossen, solange nicht irgendeine Art von 'äußerem' Druck auf der Sache liegt, wie ZB. öffentliches Interesse durch Diskussion in der Presse oder eine vorangegangene Entscheidung des EUGMR (vergiss auch den EUGMR - DE/AU/CH haben aus Fällen, wie Zaunegger und Görgülü gelernt und sorgen nun dafür, dass entsprechende Anträge schon nicht durch die Vorselektion kommen).
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