19-06-2020, 21:22
Dein Fall beruht auf einem Auftrag ans Jugendamt zur Vaterschaftsfestellung und dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss durch die Mutter. Sie hätte aber die Differenz nach der Feststellung der Vaterschaft separat geltend machen können, wozu sie offenbar keine Lust hatte. Unterschreibt sie aber beim Jugendamt von Anfang an für eine volle Beistandschaft, macht das Jugendamt auch den Gesamtunterhalt geltend, nicht nur die Auslagen der Unterhaltsvorschusskasse.