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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#43
(20-06-2020, 09:08)p__ schrieb:
(20-06-2020, 08:50)Arrico schrieb: Da hätte sie, denke ich, schlechte Karten.

Dann ist es gut. Du wärst nicht der erste Polizist, der wegen falscher Drohungen und Übergriffe zu "Gesprächen" gebeten wird.
"Sie verstehen, wir müssen das prüfen."
"Sicher ist da nichts dran, aber..."
"Das geht jetzt schon eine Weile so. schaffen sie es nicht, ihre privaten Probleme in Ordnung zu bringen?"
"Sind sie sicher, dass das ihr berufliches Handeln nicht beeinträchtigt?"
"Was haben sie denn der Frau angetan, dass sie so reagiert?"
"Seien sie vorsichtig. Halten sie sich zurück."
"Sie bestätigen also, dass sie ihr eigenes Kind nicht sehen wollen und unwirsch reagiert haben, als ihren Frau S das gestern auf der Strasse gesagt hat?"
"Schaffen sie Ordnung in ihrem Privatleben."

Zitat:Wird da wirklich alles bis zum Selbstbehalt abgezogen? Als ich die Düsseldorfer Tabelle angeschaut habe, gab es da "Verdienstfenster", sprich schon die Möglichkeit, mehr zu verdienen ohne dass der UH erhöht wird?

Die Rechtssprechung und Verfahren zum Betreuungsunterhalt kannst du ja selbst nochmal woanders recherchieren. Das ist kein Geheimwissen. Der ist steig zeitlich ausgeweitert worden, auch der Selbstbehalt dafür wurde mal gesenkt. Mittlerweile gibts auch eine Reihe von Szenarien, in denen mehr und länger bezahlt werden muss wie wenn sie in lgeicher Situation verheiratet gewesen wäre.

Die Leute heiraten immer weniger, also hat der Staat (dein Arbeitgeber, grins) nachgezogen. Kann ja nicht sein, dass sich Männer durch Nichtheirat der ordnungsgemässen Maximalabzocke entziehen. Da muss man was machen (Vorsicht, Ironie).

Unfassbar! 
Dabei wäre die Ehe ein gutes Instrument, Frauen wie meine Ex davon abhalten zu können, hinterrücks zu agieren. Nicht die Ehe wie anno dazumal, als die Eltern entschieden haben, wen man zu heiraten hat, sondern eine moderne Ehe, mit der beide Partner ausdrücklich einwilligen, dem anderen gegenüber Verpflichtungen zu haben. Als Entscheidung für eine mindestens langfristige Verbindung, in der auch Kinder erwünscht sind. Das ist ja zum verrückt werden, Frau hat ein zigfaches an Verhüterli zur Auswahl, darf straffrei abtreiben und wir Männer haben entweder das Kondom, was vielleicht noch missbraucht werden kann, oder die Vasektomie, was für jüngere keine Option ist, falls sie später doch mal noch Kinder wollen. Wenigstens den Betreuungsunterhalt sollte man doch bitte an die Ehe knüpfen, wo jeder weiß, dass Kondome keinen allzu hohen Pearl-Index haben? 
Bei mir ganz ohne Ironie: Das stinkt ! Und zwar nach Ungerechtigkeit.
Der Selbstbehalt ist auch lächerlich.

Die Tabelle schaue ich mir schon länger an aber so ganz wirklich blicke ich auch nicht durch, was sie in meiner Situation genau heißen soll. Ich werde wohl oder übel zum Anwalt gehen müssen.
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von Arrico - 20-06-2020, 09:34

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