20-06-2020, 17:45
(20-06-2020, 13:48)Gast1969 schrieb: Zum Dank dafür verbleibt mir dann auch weniger als der Selbstbehalt, bin am (bzw. tatsächlich -wegen GEZ, Nebenkostennachzahlungen etc.-) unterm Sozialhilfeniveau. Mir verbleiben rund 1000 EUR/mtl., ganz nach dem Motto: "Der hats ja. Und so schön praktisch Öffentlicher Dienst - der kann nicht ohne weiteres kündigen oder gekündigt werden, Geld fließt regelmäßig und sicher, Corona kann dem Geldfluss auch nichts anhaben, Lohnpfändungen sind für den Arbeitgeber kein Thema etc
Übel. Mehr fällt mir dazu nicht ein. Außer vielleicht noch unfair!
Ganz generell:
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten! Nimmt mir zwar so ziemlich jede Hoffnung aber es zeigt- allein ist man nicht.
Gerade fische ich übrigens ein neues Anwaltsschreiben aus dem Briefkasten- meine Exfreundin ist( auf dem Pass) Italienerin.
Jetzt steht hier:
"Deshalb fordern wir Sie erneut auf... der von unserer Mandantin bereits beim Jugendamt hinterlegten Anerkennung der Vaterschaft zuzustimmen und sich zu diesem Zwecke mit Frau....Tel.... in Verbindung zu setzen..... Bei weiterer Ablehnung ihrer Umgangspflichten behält sich unsere Mandantin als italienische Staatsbürgerin vor, (... ....) Sie nach italienischem Recht zu einer Ausgleichszahlung für erlittene psychosoziale Folgen durch die Entziehung der Vaterfigur (...) für ihr Kind mit dem errechneten Geburtstermin am... zu belangen....... "
Google spuckt da aus, dass Väter in Italien, die Unterhalt bezahlen aber sich nicht kümmern, deswegen zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt werden.
Muss mich das als deutschen Staatsbürger jucken? Wenn sie nach Italien zieht und dort einen Titel erlangt?
Ich verliere noch jeglichen Glauben hier.