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Gemeinsame Kindesbetreuung
#2
Krumm und etwas zu wortreich-antiquiert formuliert (liest sich wie eine maschinelle Übersetzung aus einer anderen Sprache), aber im Grossen und Ganzen inhaltlich in Ordnung.

Das grösste Problem: Es passt nicht zum Rest des BGB. "Elterliche Gewalt" ist nicht definiert, das müsste Sorgerecht heissen, dann muss aber §1626a BGB geändert werden. "Die geeignetste Lösung" enthält zu viel Interpretationsspielraum. Nach bisherigem Verständnis der Helferindustrie ist das Wechselmodell nie die geeignetste Lösung. Und wer stellt die "Interessen des Kindes" fest? Die Urteilsbegründung ist sowieso Pflicht, somit ist dieser Satz überflüssig.
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Gemeinsame Kindesbetreuung - von blue - 14-08-2009, 21:20
RE: Gemeinsame Kindesbetreuung - von p__ - 14-08-2009, 21:32
RE: Gemeinsame Kindesbetreuung - von blue - 14-08-2009, 21:48
RE: Gemeinsame Kindesbetreuung - von p__ - 14-08-2009, 21:56
RE: Gemeinsame Kindesbetreuung - von blue - 14-08-2009, 22:08
RE: Gemeinsame Kindesbetreuung - von p__ - 14-08-2009, 23:35
RE: Gemeinsame Kindesbetreuung - von blue - 15-08-2009, 08:53
RE: Gemeinsame Kindesbetreuung - von Vater - 15-08-2009, 01:25

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