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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#60
Einen Anwalt brauchst du tatsächlich erst bei einer Klage gegen dich oder von dir. In der jetzigen Phase wäre ein Grund, der für einen Anwalt spricht, die Distanz, die er herstellt. Es geht nichts an dich, sondern erst an deinen Anwalt und du schreibst nicht mehr, sondern der Anwalt. Das ist freilich eine teure Distanz, aber in aufgeheizten Situationen kann es das wert sein.

"Petition für die Männerwelt"... süss :-) Du bist immer noch voll und ganz von der blauen Pille beherrscht und sehr weit weg von der roten Pille. In diesem Land kannst du schon froh sein, wenn die Verschärfungen und Erhöhungen für Männer nur hoch ausfallen und nicht riesig hoch. Was glaubst du, wieviele Petitionen schon die Zeit ihrer Zeichner verschwendet haben und was das bewirkt hat?

Zitat:es gäbe einigermaßen erschwingliche Ganztagesbetreuung für ihren 2 jährigen, sodass sie voll arbeiten gehen könnte.

Bei näherer Betrachtung meist eine Lüge. Viele Väter, (auch ich habe das getan) bieten der Ex schriftlich und amtlich vollen Einsatz bei der Mitbetreuung an. Das wird abgelehnt, "ich geb doch mein Kind nicht her". Klar, dann wäre auch der Unterhalt weg und ein paar Sachen mehr und das geht ja gar nicht für die Damen. Das Vater kann das nicht? Ich habe schon im ersten Jahr das Kind gemeinsam mit der Mutter betreut. Sie war weg, machte Kurse, ich hatte dann das Kind allein. Nach der Trennung ging das dann nicht mehr, sie wollte lieber Opfer sein.

Übrigens haben wir einen gesetzlichen Betreuungsanspruch ab 12 Monaten Kinderalter. Ja, nicht ganztägig, aber immerhin. Bis 12 oder 24 Monate (je nach gewähltem Modell) gibts Elterngeld. Ist das Einkommen wegen Teilzeit knapp, gibts ausserdem Kinderzuschlag und Wohngeld. Alles ziemlich gut ausgepolstert. Was noch? Sich die Kinder gleich erwachsen anliefern lassen?

Vor ein paar Jahren lag der Betreuungsanspruch bei Kindesalter 3. Zeitgleich mit der Senkung auf ein Jahr hat man den Betreuungsunterhalt von drei Jahren auf mindestens drei Jahre ausgeweitet. Dazu den Selbstbehalt für Betreuungsunterhalt gesenkt und die Gerichte haben angefangen, Tatbestände zu erfinden in denen sogar länger bezahlt werden muss wie bei Ehegattenunterhalt. Der kennt nämlich Verwirkungsgründe und Betreuungsunterhalt nicht! Ein Witz. Auf Kosten von uns.

DAS ist die Sprache, die der liebe Staat und die Juristen mit uns spricht.
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von p__ - 24-06-2020, 10:16

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