09-07-2020, 12:11
(09-07-2020, 11:33)Simon ii schrieb: Die Gefahr ist sehr groß, daß das JA versucht, Dich zu für Dich ungünstigen Unterschriften zu bewegen.
Viel zu unterschreiben gibts da nicht. Es ist die Vaterschaftsanerkennung und danach ein Unterhaltstitel. Das wars. Zur Vaterschaftsanerkennung ist alles gesagt und der Unterhaltstitel wird kommen - auf dem üblichen Weg, Auskunft, Berechnung, Forderung.
Eventuell kommen Forderungen zum Umgang. Da kann man den Vater mit vielen Argumenten angehen, von denen einige auch richtig sein werden. Es kann duchaus Spass machen, sich auf eine solche Diskussion einzulassen. Vorausgesetzt, man ist emotional stabil genug. Ich würde denen sagen, dass du nach dem fundamentalen Betrug der Mutter nun psychisch traumatisiert bist und grosse Bindungsschwierigkeiten hast, du hättest Angst, die negativen Gefühle auf das Produkt dieses Betruges zu übertragen, das Kind, deshalb sei es zum Schutze des Kindes geboten, erst einmal Abstand zu halten.
Das ist nicht ohne Ironie, weil Umgang ja so gerne mit Hilfe des Gewaltschutzzeugs gestrichen wird. Und Gewalt ist ja längst alles: Psychische Gewalt, alles wo sich jemand schlecht fühlt. Damit zu argumentieren ist sonst immer Mütterwaffe. Danke für die Argumente, lieber Staat und Mütter.
Ein Verfahren nach §1684 BGB kann die Mutter jederzeit beginnen und eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen. Das kann auch im Jugendamt Thema werden. Durchsetzen lässt sich da zwar de facto nichts gegen dich, aber der Richter kann dich laden, unangenehme Fragen stellen, die Ex kann das Baby in den Gerichtssaal bringen, er kann dich einer Beratung schicken, mit allerlei drohen. Das Verfahren braucht keinen Anwalt, ist billig für die Klägerin.